Nachschlagewerk des Reichsgerichts Gesetzgebung des Deutschen Reichs. Band 8 Zivilprozessordnung §§ 1-270, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter. Lang, Frankfurt am Main 2014. VIII, 738 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Wie die Herausgeber in der kurzen Einleitung darlegen, umfasst das Nachschlagewerk des Reichsgerichts zur Zivilprozessordnung sechs Bände des Gesamtwerks, nämlich die Bände 36 bis 41. Es erschließt die Rechtsprechung des Reichsgerichts für die dann Zivilprozessordnung genannte neu gefasste Civilprocessordnung vom 17. 5. 1898. Darüber hinaus weist es aber in den Leitsätzen der ersten Jahre auch auf einschlägige Entscheidungen der Jahre zwischen 1879 und 1899 hin.

 

Die Edition ist voraussichtlich auf vier Bände angelegt. Sie bezieht die Grundbuchordnung, das materielle Konkursrecht und Vergleichsrecht und die Grundbuchordnung (?) ein. Der erste Band ist in den Bänden 35 (?), 36 und Teilen des Bandes 37 (zu den §§ 253-250 ZPO) des Originalwerks in der Bibliothek des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe enthalten.

 

Das Nachschlagewerk bietet umfangreiche Entscheidungsnachweise zu den wichtigsten Institutionen des Zivilprozessrechts, die bisher noch nicht erschöpfend untersucht sind. Die sachkundigen Herausgeber weisen in diesem Zusammenhang vor allem auf die Streitwertberechnung, die Widerklage, die Streitgenossenschaft und die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit, das Prozesskostenrecht, die mündliche Verhandlung, die Aufklärungspflicht, die Prozessverbindung, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Klageschrift, die Feststellungsklage, die Rechtshängigkeit, die Klageänderung und die Veräußerung der Streitsache hin. Möge es mit Hilfe der neuen, (mit einem Urteil vom 28. Mai 1902 zu vor § 1-252 einsetzenden und einem Urteil vom 23. Juni 1933 als 270/19 = ZPO § 265 Nr. 44 endenden,) sehr verdienstvollen Edition möglichst rasch gelingen, zumindest einige der bisherigen Forschungslücken so gut wie möglich zu schließen.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler