Methode der Rechtsgeschichte und  ihrer Nachbarwissenschaften beim Umgang mit rechtshistorischen Quellen = Which methods do legal history and related areas of study use with their sources? = Méthode de l`histoire du droit et des disciplines connexes quant au traitement des sources de l’histoire du droit, hg. v. Czeguhn, Ignacio u. a. (= Rechtskultur 2). Edition Rechtskultur, Regensburg 2013. 144 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Methode als das planmäßige Verfahren zur Erreichung eines bestimmten Zieles ist dem Menschen vermutlich erst spät bewusst geworden, obwohl er immer Ziele gehabt und ihre Erreichung auf alle ihm möglich erscheinenden Weisen versucht haben wird. Dementsprechend wird das deutsche Wort erst im 17. Jahrhundert aus dem spätlateinischen methodus entlehnt, das seinerseits aus dem griechischen méthodos stammt. Seitdem ist methodisches Vorgehen aber vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Überlegungen auf den unterschiedlichsten Sachgebieten gewesen.

 

Das vorliegende zweite Heft der strikt themenbezogenen, transdisziplinär ausgerichteten, Rechtskultur betitelten Zeitschrift für europäische Rechtsgeschichte widmet sich ihm in insgesamt 12 Studien. Dabei beginnt etwa Stefan Wagner mit der rechtstatsächlichen Aussagekraft rechtshistorischer Quellen am Beispiel der mittelalterlichen Rezeption des Senatus Consultum Velleianum und stellt fest, dass die Möglichkeit, auf die Einrede aus diesem Rechtsinstitut zu verzichten , maßgeblich auf der notariellen Praxis der Zeit beruht. Saskia Lettmaier spürt den Wandlungen des Eherechts im Lichte sich wandelnder Subjektkulturen nach und Natali Stegmann ermittelt die Motive und Wirkungen der Charta 77.

 

Weitere Untersuchungen betreffen die Praxis des internationalen öffentlichen Rechtes, die Rechtswissenschaft als Rechtsquelle, Prozessformulare des frühen 19. Jahrhunderts, die Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, das historische Argument in Rechtsdogmatik und Rechtspraxis, Governance und Unabhängigkeit in Lateinamerika, die spanische Emigration oder die europäische Rechtskultur. Ausdrücklich bietet Dirk Heirbaut Reflexionen über die rechtsgeschichtliche Methodologie mit dem ansprechenden Ergebnis, dass es die Methodologie der Rechtsgeschichte nicht gibt, sondern dass viele erfolgversprechende Wege zu den rechtsgeschichtlichen Quellen offenstehen. Peter Pichler erklärt dementsprechend unter europäischer Rechtskultur eine lebenspraktisch-kulturelle Perspektive auf Europa aus der Sedimentierung der Zirkulation im Diskurs, wie dies ein Sachverzeichnis dem interessierten Leser benutzerfreundlich noch aufschließen hätte können.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler