Medieval Legal Process. Physical, Spoken and Written
Performances in the Middle Ages, hg. v. Mostert, Marco/Barnwell, Paul (=
Utrecht Studies in Medieval Literacy 22). Brepols, Turnhout 2011. IX, 299 S.
Besprochen von Gerhard Köbler.
Nach dem Vorwort der beiden Herausgeber veranstalteten sie
auf dem in Leeds 2005 abgehaltenen International Medieval Congress zwei
Tagungseinheiten mit dem Thema Action and the Written Word in the Middle Ages.
Ein Jahr danach kam eine weitere Sitzung zu demselben Thema hinzu. Ziel war es,
nach den Zusammenhängen zwischen dem geschriebenen Wort und dem tatsächlichen
Ablauf von Vorgängen zu suchen.
Da sieben der damaligen acht Autoren einer Veröffentlichung
ihrer Beiträge in den Utrecht Studies in Medieval Literacy zustimmten, sahen
sich die Herausgeber nach Erweiterungsmöglichkeiten um und wurden auch rasch
fündig. Dementsprechend können sie nun insgesamt 15 einschlägige Studien
zusammengefasst der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Den Rahmen und die grundlegenden
Ausgangsvorstellungen beschreibt dabei Marco Mostert in seiner kurzen
Einführung.
Dem folgt eine Untersuchung Paul S. Barnwells aus Leeds
über Action, Speech and Writing in Early Frankish Legal Proceedings. Andere
Studien betreffen die karolingischen Urkunden Sankt Gallens, die karolingischen
Privaturkunden Sankt Gallens, die firmatio von Urkunden im Frühmittelalter,
Formen der symbolischen Kommunikation jenseits des Textes, Rhetorik und Ritual
in spätangelsächsischen Urkunden. Verwaltungsschriftstücke in Schottland,
mündliche Überlieferungsreste in altschwedischen Rechten, dänische Urkunden des
13. Jahrhunderts, italienische Stadtkommunen, die Klostergründung Henrykóws in
Schlesien, das mittelalterliche Ungarn, den Eid in Galicia im 15. Jahrhundert,
Geächtete an der polnisch-ungarischen Grenze und schließlich die Bekanntmachung
von Gerichtsentscheidungen im mittelalterlichen Holland. Insgesamt ergeben sich
aus den fast ganz Europa einbindenden Untersuchungen zahlreiche neue
Einzelerkenntnisse über mittelalterliche Rechtsvorstellungen, deren
Erschließung durch ein Sachregister noch erleichtert hätte werden können.
Innsbruck Gerhard Köbler