Martín Minguijón, Ana Rosa, Digesto. Una auténtica obra legislativa (= Monografías de derecho Romano). Dykinson, Madrid 2013. 497 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die zwischen 530
und 533 unter dem oströmischen Kaiser Justinian entstandenen Digesten zählen zu
den umfangreichsten, bedeutendsten und wirkmächtigsten Quellen der gesamten
Weltrechtsgeschichte. Über die erstaunlich rasche Arbeitsweise der zu ihrer
Schaffung eingesetzten Kommission besteht in Ermengelung einschlägiger Aussagen
von Quellen keine völlige Klarheit, doch wird seit Friedrich Bluhme (1820)
davon ausgegangen, dass die Kommission in (4) Untergruppen einzelne Stoffmassen (Sabinusmasse aus den Kommentaren zum ius civile,
Ediktmasse aus den Ediktskommentaren, Papinianmasse aus den Werken der
Spätklassiker, Appendixmasse) vielleicht auf Grund schon vorhandener
vergleichender Literatur in an das prätorische Edikt angeschlossener
Reihenfolge verwertet und dabei mehr als 2000 Schriften (mit 3000000 versus
oder Zeilen) zumindest mittelbar berücksichtigt, wobei im Vordergrund
Rechtskundige der klassischen Zeit (Ulpian [2/5], Paulus [1/5], Papinianus,
Gaius und Modestinus [zusammen 1/5]) stehen und vermutlich etwa 5-7% (bzw. 5-10%)
dessen aufgenommen wurde, was zur Zeit Justinians von den Schriften der
Rechtskundigen noch vorhanden ist.
Das vorliegende Werk versucht demgegenüber einen eigenen
neuen Zugriff. Seine Verfasserin war bereits im Jahre 2001 durch zwei auch in
Deutschland bekannt gewordene Werke über actiones hervorgetreten. Nach dem
Vorwort fühlt sie sich Fernando Reinoso Barbero für langjährige erfolgreiche
Zusammenabreit besonders verpflichtet.
Gegliedert ist das das wichtige, unvoreingenommen
untersuchende Werk in vier Kapitel über das gesetzgeberische Werk Justinians,
die in den Digestenen vertretenen Autoren und Werke, die für die Textauszüge
verwendeten Werke und die von den Kommissaren Justinians verwendeten Methoden.
Vier Anhänge schlüsseln die Verfasser und Werke für jeden der sieben Teile der
Digesten, die vorangehenden Werke, die Verfasser und die Werke mit prozentualen
Anteilen und die Gesamtzahl der Texte jedes Verfassers sehr sorgfältig auf
(Ulpian 26,9584 Prozent des Textes in 39,3284 der Zeilen, Paulus, Gaius,
Modestinus, Papinianus, Iulianus, Marcellus, Scaevola, Aelius Gaillus!,
Africanus, Alfenus, Arcadius Charisisus, Arrius Menander, Callistratus, Celsus,
Claudius, Florentinus, Furius Anthianus, Hermogenianus, Iavolenus, Iulius
Aquilia, Labeo, Licinnius Rufinus, Macer, Maecianus, Marcianus, Mauricianus,
Neratius, Papirius Iustus, Pomponius, Proculus, Q. Mucius Scaevola, Rutilius
Maximus, Tarruntenus Paternus, Terentius Clemens, Tertullianus, Tryphoninus,
Valens und Venuleius 0,7768 Prozent des Textes in 0,06268 Prozent der Zeilen).
Es wird für alle Arbeiten zum durch Justinians Digensten überlieferten
römischen Recht eine hervorragende neue Hilfe sein, die vielleicht in einer
weiteren Auflage durch eine deutsche, französische und englische Zusammenfassung
noch an Zugänglichkeit und damit Nutzung gewinnen könnte.
Innsbruck Gerhard Köbler