Making Legal History, hg. v. Musson, Anthony/Stebbings, Chantal. Cambridge University Press, Cambridge 2012. X, 315 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Auch wenn die Menschen wesentlich Teil haben an der Geschichte, machen sie sie nach traditionellem deutschem Verständnis weniger, als dass sie mit ihnen und um sie geschieht. Von daher ist Making Legal History ein bedeutsamer interessanter Ansatz. Ihm haben sich unter der Führung zweier englischer, an der Universität Exeter tätiger Rechtsgeschichtler unter dem Abbild eines Schreibers in einer Initiale zahlreiche Sachkundige aus unterschiedlichen Ländern auf dem 19. britischen Rechtshistorikertag verschrieben.

 

Insgesamt enthält der gediegen gestaltete Sammelband 17 einzelne Studien. Sie beginnen mit einer überzeugenden Einführung in die Problematik durch die beiden Herausgeber. Dem folgen vielfältige Einzelstudien.

 

Dabei stellt etwa Sir John Baker Überlegungen zu „doing“ legal history an oder verknüpft Paul Brand die Edition von law reports mit dem doing legal history und fragt nach Verträglichkeit und Unverträglichkeit. Andere Studien betreffen manuscript case notes des 18. Jahrhunderts, das Ansehen der Richter des 19. Jahrhunderts, die methodologischen Diskussionen in Deutschland zwischen 1960 und 1990, die Pflicht des Rechtshistorikers , Bücher über ungeschriebenes Recht zu schreiben, die geschichtliche Rechtsvergleichung, die Laienrechtsgeschichte, die Gründe und Methoden im Verhältnis zwischen König Johann Ohneland und der Magna Charta, den mirror of justice als visual source oder Heiligkeit, Aberglaube und Tod Sarah Jacobs. Dementsprechend nahe liegt es, dass am Ende der Erörterungen kein einheitliches Gesamtbild stehen kann, sondern nur zahlreiche interessante Ausführungen und Anregungen, die durch einen Index von Aamjiwnaang Nation bis Reinhard Zimmermann aufgeschlossen werden und jeden Leser zum Nachdenken über das Werden des Rechtes und seiner Geschichte auf der Insel und dem Festland anregen können.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler