Liber amicorum Christoph Krampe zum 70. Geburtstag, hg. v. Armgardt, Matthias/Klinck, Fabian/Reichard, Ingo. Duncker & Humblot, Berlin 2013. VIII, 399 S.

 

Christoph Krampe wurde nach dem kurzen Vorwort der Herausgeber am 18. Januar 1943 in Berlin (nach eigenem Lebenslauf in Erfurt) geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, von der er nach Freiburg im Breisgau wechselte. Im Jahre 1969 wurde er mit der von Joseph Georg Wolf betreuten Dissertation über Proculi Epistulae promoviert und 1978 in Mannheim mit der von Karl-Heinz Schindler begleiteten Schrift über die Konversion des Rechtsgeschäftes habilitiert. Noch im gleichen Jahr wurde er für bürgerliches Recht, antike Rechtsgeschichte und römische Recht  nach Bochum berufen und kehrte nach einer kurzen Lehrtätigkeit in Mannheim von 1996 bis 2000 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2011 in das Ruhregebiet zurück.

 

Sein  wissenschaftliches Werk ist dem römischen Recht und dem deutschen und europäischen Zivilrecht gleichermaßen gewidmet. Es umfasst insgesamt rund 100 Veröffentlichungen, darunter sieben Monographien und Editionen, 88 Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken und vier Varia über erweiterte Pantoffeln, römisches und jüdisches Eherecht, Verbrecher und Strafen sowie antikes Seerecht und heutiges Seerecht.

 

Gewürdigt wird diese auch durch umfangreiche Auslandsbeziehungen angereicherte Leitung durch 24 Beiträge langjähriger Freunde, Kollegen und Schüler aus verschiedensten Ländern. Sie betreffen die verschiedensten interessanten Gegenstände wie das fenus nauticum, repromissio und satisdatio, die römische Logik, das öffentliche Bauwesen, die Prozessdauer, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Rechtsordnung als Begriff, die Rezeption der Ideen Savignys in den Niederlanden, Lücken in den Digesten, die Klagebefugnis als Verfügungsgegenstand, den geplanten pfandfreien Erwerb, das interpretierende Übersetzen, Mario Talamanca, Magnus von Narbonne, Patchworkfamilien bei Iulius Paulus, Mommsens römisches Strafrecht, die Überwindung des Ersitzungsverbots von Dienstbarkeiten, die Anweisungsschenkung, die Geschäftsführung ohne Auftrag, die Einleitung der Ausführungen des Bartolus zu seiner Statutenlehre, den Vorrang der Blutsverwandtschaft vor der Adoptivgemeinschaft, das Verhältnis von Prokop und Justinian oder in iure cessio und manumissio vindicta. Hieran wird nicht nur die große Breite der internationalen Rechtsgeschichte sondern auch die Dankbarkeit deutlich, mit der die Freunde dem ausgeprägt intellektuell bescheidenen Gelehrten für seine reichen und vielfach grundlegenden Forschungsgaben entgegenbringen.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler