Justizgeschichte
des bürgerlichen Zeitalters = Legal history of the Bourgeois Era = Histoire de
la justice à l’époque Bourgeoise), hg. v. Czeguhn, Ignacio u. a. (=
Rechtskultur 1). Edition Rechtskultur, Regenstauf 2012. 119 S. , Ill. Besprochen
von Gerhard Köbler.
Die
zivilisatorische Entwicklung des Menschen hat im Laufe der Zeit den
weitgehenden wirtschaftlichen Übergang von der autochthonen Selbstversorgung der
Kleingruppe zur arbeitsteiligen Dienstleistungsgesellschaft aller Erdteile bewirkt.
Das hatte während des 20. Jahrhunderts zur weiteren Folge, dass eine
akademische Ausbildung zur selbverständlichen Voraussetzung eines erfolgreichen
Lebens wurde, wobei der Grundsatz der Gleichberechtigung die Frauen so
weitgehend einschloss, dass inzwischen sogar eine kleine Mehrheit der
rechtswissenschaftlichen Studierenden weiblichen Geschlechts ist. Mehr
Studierende führen zu mehr Professoren, mehr Professoren zu mehr
Gedankenerzeugnissen und mehr Gedankenerzeugnisse zu mehr Zeitschriften, von
denen jede nach einem eigenen, möglichst unverwechselbaren Profil suchen muss
oder will.
Von daher ist
es nur folgerichtig, dass sich eine neue Rechtskultur im Jahre 2012 auf den
rechtswissenschaftlichen Markt begeben hat. Herausgegeben wird sie in einem
europäischen Rahmen in alphabetischer Abfolge von Ignacio Czeguhn, Lukas
Gschwend, Dirk Heirbaut, Martin Löhnig und Antonio Sánchez Aranda. Besonderes
Kennzeichen ist ein jeweiliger Themenschwerpunkt der Beiträge, für den die
erste Ausgabe die Unabhängigkeit der Justiz gewählt hat.
Die insgesamt
neun Untersuchungen des großformatigen schmalen Sammelbands beginnen mit Ulrike
Müßigs Kampf um die gerichtliche Selbstverwaltung in der Entstehungsgeschichte
des Gerichtsverfassungsgesetzes und enden mit Marcel Senns Frage, wozu Juristen
auszubilden sind. Dazwischen werden Freiherren von Regensburg, Laborers in the
courtroom, der Schutz feindstaatangehöriger Zivilisten durch deutsche Militärgerichte
zwischen 1939 und 1945, Sondervoten des norwegischen Höchstgerichts, das
bayerische Zuchthaus des 19. Jahrhunderts und die Beratungsorgane der
spanischen Kolonialverwaltung zwischen 1883 und 1899 betrachtet. Gegen Ende
versucht Jan Dirk Harke einen Rapport de synthèse, mit dessen Hilfe der neuen
Zeitschrift der angestrebte Erfolg auf dem größeren europäischen Markt von rechtsgeschichtlicher
Rechtskultur optimal gelingen möge.
Innsbruck Gerhard
Köbler