Heilbron, Hilary, Rose Heilbron. The Story of England’s First Woman Queen’s Counsel und Judge. Hart, Oxford 2012. XV, 365 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Rose Heilbron wurde in Liverpool am 19. August 1914 als Tochter eines Gastwirts geboren und studierte mit Hilfe eines Stipendiums an der Universität ihrer Heimatstadt Rechtswissenschaft, wobei sie das Studium bereits 1934 mit einem Juris Doctor mit summa cum laude abschloss. 1936 wurde sie an Gray’s Inn zur weiteren Ausbildung zugelassen, wonach sie ab 1939 (beschrieben als a dark vivacious Jewess) als barrister wirken konnte. 1949 wurde sie mit der 1922 als erste Frau Großbritanniens als barrister zugelassenen Helen Normanton zur Kronanwältin mit dem Titel King’s Counsel bzw. (1952) Queen’s Counsel ernannt.

 

Die Verfasserin ist die (einzige) Tochter Rose Heilbrons. Sie kennt also das Leben ihrer erfolgreichen Mutter zu einem großen Teil aus nächster Nähe und folgte ihr auch beruflich sehr eng, so dass sie Mühen und Glanz des Aufstiegs in der Welt der Justiz aus eigener Erfahrung versteht. Als ihre Mutter geboren wurde, hatten Frauen noch kein Wahlrecht, endete die Schule grundsätzlich mit 14 Jahren und war Mädchen der Zugang zu vielen Berufen noch fest verschlossen.

 

Gegliedert ist die ungewöhnliche Erfolgsgeschichte einer herausragenden schönen Frau in 26 Kapitel Sie betreffen die Kindheit, die Ausbildung, der Weg zur Tätigkeit als barrister, die Eröffnung einer Praxis, Heirat und Mutterschaft, die ersten berühmten Verfahren einschließlich der verlorenen Schlacht um das Leben des am 28. März 1950 gehängten, aber 53 Jahre später als möglicherweise unschuldig befundenen George Kelly, die Anerkennung, den Aufstieg zur ersten weiblichen Richterin Englands (1956), den Einzug in Old Bailey (1972) und in den High Court (1974), eine königliche Einladung zu einem Lunch und die vielen juristischen Erfolge (mit dem ersten Gerichtsvorsitz einer Frau 1978) bis zum Ruhestand und schließlichen Tod im Jahre 2005. Nach den Worten der begeisterten Tochter hatte die Mutter kein besonderes Interesse an Rekorden, liebte aber ihre Arbeit und die damit verbundenen Erfolge (Erhebung zur Dame 1974), die anschaulich die Aufschließung der Jurisprudenz auch für Frauen im 20. Jahrhundert zeigen, wie sie in ähnlicher Weise zur gleichen Zeit auch in Deutschland begann und verwirklicht werden konnte.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler