Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit, hg. v. Baldus, Christian/Kronke, Herbert/Mager, Ute (= Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlungen Band 8). Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. IX, 495 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Unter Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit könnte man vielleicht einige markige Kernsätze über Wesen und Forderungen von Recht und Gerechtigkeit verstehen, die aus der Gegenwart von einigen, vielen oder allen Heidelbergern oder auch nur in Heidelberg vorgetragen werden. Von daher wäre die Beibehaltung des Untertitels der anfänglichen Ankündigung „Ringvorlesung der juristischen Fakultät anlässlich der 625-Jahr-Feier 2011“ wohl kaum irreführend gewesen. Da er im Laufe der Bearbeitung aber entfallen ist, müssen die Herausgeber, in deren Dekanaten das Werk vorbereitet, durchgeführt und veröffentlicht wurde, im Vorwort besonders erklären, dass die Fakultät zum 625. Jahrestag der Gründung der (jetzt) ältesten deutschen Universität einen Beitrag leisten wollte, der Anlass und Ort entsprechen, aber darüber hinaus von Interesse sein sollte.

 

Da Heidelberg nach ihrer Ansicht für das Ringen um grundsätzliche Fragen und grundsätzliche Antworten sowie die Einsicht, dass solche Fragen und Antworten nie endgültig sein können, steht und um Thesen gerungen wird, fand sich das im Titel verwendete, ausdrücklich nicht auf historische Beiträge beschränkte, aber doch auch die jeweils betrachtete Zeit als Mittelpunkt nicht ausschließende publikumswirksame Generalthema. Unter ihm sind in grundsätzlich chronologischer Reihenfolge insgesamt 22 Studien versammelt. Sie betreffen im Kern einzelne, länger und kürzer in Heidelberg verweilende Gelehrte mit jeweils allgemeineren weiterführenden Ideen.

 

Den Reigen eröffnet dabei Christian Hattenhauer, der den Menschen als Fundament des Privatrechts bei Hugo Donellus untersucht. Danach lässt Rüdiger Wolfrum Samuel Pufendorf hypothetisch auf die Europäische Union blicken, während Ekkehart Reimer das Steuerrecht als Staatsspiegel vorstellt. In der Folge werden Thibaut, Thibaut und Savigny, Carl Josef Anton Mittermaier, Windscheid, Otto von Gierke und Hugo Sinzheimer, Otto Gradenwitz, Georg Jellinek, Hans Fehr als Wegbereiter der Rechtsikonographie, Otto Mayer, Walter Jellinek und Ernst Forsthoff in Bezug auf das Recht der öffentlichen Sachen, Hugo Preuß, Max Weber, Gerhard Anschütz, Walter Jellinek unter Bezug auf die schlichte Hoheitsverwaltung, Gustav Radbruch, Eberhard Schmidt und Max Gutzwiller untersucht.

 

Insgesamt bieten die vielfältigen, am Ende mit einem, Personenverzeichnis von Accursius bis Zuckmayer und einem Sachverzeichnis von Abgabenrecht bis Zukunftsforschung benutzerfreundlich aufgeschlossenen Studien zwar nicht nur Thesen und auch nicht nur Neues, doch aber auch manche neue Einsicht und ihre Ausrichtung auf einen wichtigen Kern. Von hier aus sind die Herausgeber und die Verfasser zu ihrer Gesamtleistung durchaus zu beglückwünschen. Heidelberg darf zu Recht stolz sein auf die Gelehrten, die vor allem im 19. und 20. Jahrhundert zu seinem Ruhm beigetragen haben.

 

Innsbruck                                                                                          Gerhard Köbler