Halpérin, Jean-Louis, Five Legal Revolutions since the 17th Century. An Analysis of a Global Legal History (= Studies in the History of Law and Justice 1). Springer, Dordrecht 2014. XIII, 194 S.

 

Revolution ist im politischen Sinne die plötzliche grundlegende Umgestaltung eines bestehenden gesellschaftlichen Zustands, wie sie über einen von Nikolaus Kopernikus geprägten Buchtitel des Jahres 1543 im Gewande des lateinischen Wortes revolutio 1688 auf ein politische Ereignis in Großbritannien verwendet wird. Als erste allgemein anerkannte Revolution wird dabei die politische Veränderung in Frankreich im Jahre 1789 angesehen. Der 1960 geborene, von seiner Dissertation des Jahres 1987 über Le Tribunal de cassation et les pouvoirs sous la Révolution über zahlreiche weitere Studien von 1992 bis 2013 in die internationale Welt der anglophonen rechtshistorischen, rechtsphilosophischen und rechtstheoretischen Literatur fortschreitende Verfasser lenkt demgegenüber auf Grund seiner weitreichenden Erfahrung mit der Weltrechtsgeschichte den Blick innovativ auf fünf Revolutionen seit dem 17. Jahrhundert.

 

Wie er zu Beginn seiner kurzen Einleitung hervorhebt, haben sich Juristen stets gegenüber Revolutionen eher verschlossen gezeigt, wenn sich auch zuletzt Harold J. Berman in zwei gewichtigen Bänden der Jahre 1983 und 2003 mit den geschichtlichen Beziehungen zwischen Recht und Revolution befasst hat. Ihm selbst geht es dabei vor allem um die Ergebnisse des Ersatzes eines bisherigen Rechtssystems A durch ein anderes Rechtssystem B. Deswegen verwendet er auch lieber den weniger belasteten Ausdruck Wandel (shift), um eher Fragen aufzuwerfen als fertige Lösungen zu bieten, wobei seine kurze Eingangsbibliographie von Alchoutton über Berman, Bourdieu, Dickson, Halpérin, Hart, Kelsen - Reine Rechtslehre bzw. Pure theory of law von 2009 - und Marmor bis Tocqueville (1991) reicht.

 

Im Einzelnen beginnt er danach mit der Frage, was revolutionär an der rechtlichen Entwicklung des modernen Staates ist, und gelangt zu der Erkenntnis, dass in allmählicher Entwicklung der moderne Staat bereits vor den Revolutionen in den Nordamerika und Frankreich entstand. Im Anschluss hieran wendet er sich der Kodifikation zu, welcher er die Law Reports und Precedents mit dem Ergebnis gegenseitiger Beeinflussung zur Seite stellt. Danach widmet er sich dem modernen Konstitutionalismus als einer in beständigen Fortschreiten befindlichen Kette von Revolutionen unter dem fragenden Blickwinkel einer „Re-Configuration of the Legal Field Though Constitutional Law“?

 

Einen vierten Untersuchungsgegenstand bildet das bundesstaatliche Recht, für welches der Verfasser die Vereinigten Staaten  und die Schweiz als Ausgangspunkte verwendet und danach das europäische Recht und seinen schwierigen Fortschritt behandelt. Am Ende erörtert er das internationale oder globale Recht unter der Fragestellung einer noch nicht vollendeten Revolution. Insgesamt kann er am Schluss seiner vielfältigen, gedankenreichen und weiterführenden Überlegungen zur verschlungenen Weltrechtsgeschichte eine positive Bilanz aufzeigen in der Gewissheit, dass er mit seinen revolutionären Thesen über das evolutionäre Entwickeln des Rechtes in der frühen Neuzeit eine nachhaltige wissenschaftliche Diskussion weltweit auslösen können wird.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler