Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts, hg. v. Arnold, Stefan. Sellier, München 2014. VII, 168 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Wenn Vereinbarungen allgemein Interessenkonflikte lösen sollen, könnte ein einheitliches und ausgewogenes Vertragsrecht dieses Ziel am ehesten erreichen. Dementsprechend müssten bei zunehmender Internationalisierung die geschichtlichen Unterschiede der einzelnen nationalen Rechtsordnungen beseitigt und zumindest gemeinsame Grundgedanken festgelegt werden. Dies gilt insbesondere in einem Staatenverbund wie der Europäischen Union, aber letztlich auch in jeder anderen internationalen Zusammenarbeit, sofern nicht der wirtschaftlich Stärkere dem ihm Unterlegenen einfach seine Vorstellungen aufzwingen will, soll oder darf.

 

Unter dieser Zielsetzung fand am 21. Februar 2013 an der bayerischen Akademie der Wissenschaften in München eine Tagung über rechtsphilosophische und rechtstheoretische Grundlagen eines europäischen Vertragsrechts statt. Die dabei vorgetragenen Referate sind zwar in ihren Inhalten, Methoden und Zielen durchaus verschieden, doch bemühen sie sich gemeinsam um die für eine europäische Rechtswissenschaft unverzichtbaren Grundlagen. Der als habilitierter akademischer Oberrat bei Stephan Lorenz an der Universität München wirkende, im Wintersemester 2013/2014 für eine Lehrstuhlvertretung in Regensburg beurlaubte Herausgeber kann die seinerzeitigen Beiträge fast alle an dieser Stelle vereint der Allgemeinheit im Druck zur Verfügung stellen.

 

In alphabetischer Ordnung beginnt er selbst mit Überlegungen zum Verhältnis von Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und europäischem Vertragsrecht, während Thomas Gutmann die grundsätzliche Frage stellt, ob es eine Konzept des Vertrags im europäischen Privatrecht überhaupt gibt. Carsten Herresthal behandelt die Rechtsgewinnung in einer fragmentarischen supranationalen Rechtsordnung, in der die Träger der Souveränität noch an dieser festhalten, Lorenz Kähler den Vertragsbegriff in Europa. Den Gerechtigkeitskonzepten und Umsetzungsinstrumenten widmet sich Brigitta Lurger, der Privatrechtsgesellschaft Karl Riesenhuber, so dass insgesamt grundlegende Themen eines Vertragsrechts in Europa und der Welt angeschnitten und in vielfältiger weiterführender Vertiefung erörtert werden.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler