Flurschütz da Cruz, Andreas, Zwischen Füchsen und Wölfen. Konfession, Klientel und Konflikte in der fränkischen Reichsritterschaft nach dem Westfälischen Frieden. UVK, Konstanz 2014. 459 S.

 

Die Reichsritter sind zwar innerhalb des Heiligen römischen Reiches reichsunmittelbar, aber schon wegen ihrer großen Zahl nicht im Reichstag vertreten und deshalb auf Reichsebene höchstens als Gesamtheit bedeutsam. Das Lehnrecht hat mit dem Ende des Heiligen römischen Reiches bzw. dem weitgehenden Ende der Monarchien im deutschsprachigen Raum seine im Mittelalter erhebliche Bedeutung verloren. Gleichwohl verdient eine Untersuchung über lehnsrechtliche Fragen innerhalb der Reichsritterschaft nach wie vor die ungeteilte Aufmerksamkeit der Rechtsgeschichte.

 

Die vorliegende Arbeit ist  die von Mark Häberlein betreute, in den Jahren von 2011 bis 2013 im Rahmen des Graduiertenkollegs Generationenbewusstsein und Generationenkonflikte in Antike und Mittelalter entstandene, von der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Bamberg im Sommersemester 2013 angenommene Dissertation des als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der philosophischen Fakultät der Universität Würzburg im Bereich der Internationalisierung tätigen Verfassers. Sie gliedert sich nach einer ausführlichen Einleitung über den im Mittelpunkt stehenden, von 1651 bis 1701geführten Streit der Fuchs von Bimbach gegen Wolf von Wolfsthal um das etwa auf halber Strecke zwischen Bamberg und Schweinfurt gelegene Westheim-Eschenbach, die fränkischen Reichsritter an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Netzwerke, Reich und Region, Lehnpolitik und Religionspolitik, Quellenlage, Vorüberlegungen und Aufbau in vier Sachkapitel. Diese betreffen die allgemeine Lage in den fränkischen Hochstiften um 1650, die beiden streitenden Familien der Fuchs von Bimbach und der Wolf von Wolfsthal, die Analyse des Prozesses um das Ritter-Mannlehen Westheim-Eschenau mit dem Ausgangspunkt einer Hochzeit von 1620 und der schließlichen Rückerstattung der Lehen und Wiedereinsetzung der Fuchs von Bimbach sowie die Einbettung des individuellen Konflikts in die größeren Zusammenhänge der familiären und verwandtschaftlichen Entwicklungen, der Parallelfälle der Rotenhan zu Ebelsbach und Untermerzbach, der Schaumberg zu Unterschwappach und Thundorf, der von und zu Thüngen sowie der Münster zu Lisberg und Eichelsdorf, der konfessionsspezifischen Lehnpolitik und des antischönbornischen Kreises um Christoph Ernst Graf Fuchs von Bimbach und Dornheim.

 

Insgesamt zeigt die sorgfältige und einfallsreiche Untersuchung ein bedeutsames Nebeneinander von Recht und Politik, als dessen Folge der zur Beendigung der Religionsstreitigkeiten abgeschlossene Westfälische Friede des Jahre 1648 nur von bedingter Wirksamkeit war. Demgegenüber ermöglichte die katholische Lehnspolitik auch nach 1648 noch umfangreiche Rekatholisierungen. Dementsprechend waren die Prozesse vor dem Lehnhof des Bischofs von Bamberg und vor dem Reichshofrat weniger gewichtig als die vielfältigen Klientelsysteme oder Faktionen sowie die Konversionen zwecks sozialen Aufstiegs (etwa der Wolf von Wolfsthal 1629 oder der Fuchs von Bimbach 1707).

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler