Europäisches Privatrecht in Vielfalt geeint. Der modernisierte Zivilprozess in Europa. Droit privé européen - l’unité dans la diversité. Le Procès civil modernisé en Europe, hg. v. Schulze, Götz. Sellier, München 2014. 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die Weite der Erde hat es in Verbindung mit der Individualität der Menschen bewirkt, dass zahllose einzelne Gegebenheiten auch dort entstanden sind, wo die zwischenmenschliche Begegnung in Einheit von Vorteil sein kann. Dementsprechend haben sich viele Völker, Staaten und Rechte entwickelt, die sich in zahlreichen Hinsichten voneinander unterscheiden. Diese Verschiedenheiten sind überwiegend geschichtlich und nur in seltenen Fällen wirklich sachlich bedingt, so dass in Zeiten verstärkten zwischenmenschlichen Austauschs ihre Notwendigkeit mehr und mehr in Zweifel gerät.
Mit den hierbei entstehenden Fragen befasst sich seit einigen Jahren das Projekt Convergence des Droits/Differenzierte Integration der Universitäten Heidelberg, Nancy, Basel und Potsdam. In seinem Rahmen fand an der Universität Potsdam im Oktober 2012 die vierte Jahrestagung statt, die von der Deutsch-Französischen Hochschule unterstützt wurde. In zweisprachiger Ausgestaltung war sie so angelegt, dass aktuelle Themen der nationalen Zivilprozessrechte aus französischer, deutscher und drittstaatlicher (meist Schweizer) Sicht vorgetragen und in der Diskussion rechtsvergleichend betrachtet wurden.
Die dabei vorgelegten 20 Einzelstudien gliedert der Sammelband nach einer Einführung des Herausgebers über den modernisierten Zivilprozess und die Axiome subjektives Recht und Klage im deutschen und französischen Zivilrechtssystem in fünf Abschnitte. Sie betreffen den beschränkten Zugang zu den Zivilgerichten (Rechtsschutzinteresse, Prozesskosten), schnellen Prozess, Ausweitung des Streitgegenstands, kollektiven Rechtsschutz und wachsende Bedeutung von Prozessverträgen. Möge es mit Hilfe der vielfältigen weiterführenden Einsichten des leider ohne Register auskommenden Werkes gelingen, die aus der Verschiedenheit nationaler Zivilprozessordnungen erwachsenden, sachlich jedenfalls nicht immer notwendigen Unterschiede auf dem Weg zu einem global einheitlichen, dem Wohl der Betroffenen dienenden Zivilprozessrecht zu mindern.
Innsbruck Gerhard Köbler