Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, begründet v. Sehling, Emil, Band 10 Hessen III. Die Grafschaften Nassau, Hanau-Münzenberg und Ysenburg, bearb. v. Arend, Sabine. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XIV 741S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der in Essen 1860 als Sohn eines Eisenbahngeometers geborene Emil Sehling begann bereits 1877 ein Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, von wo aus er nach Leipzig ging und Schüler Emil Friedbergs wurde. Nach Promotion und erster juristischer Staatsprüfung (1881) sowie Habilitation für Kirchenrecht (1885) und zweiter juristischer Staatsprüfung (1888) wurde er außerordentlicher Professor in Leipzig und wechselte rasch nach Kiel sowie 1889 nach Erlangen. Bleibende Verdienste erwarb er sich durch die 1902 begonnene Edition der evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, die (bisher) 24 Bände umfasst und seinen Namen über seinen Tod hinaus in Erinnerung halten lässt.

 

Der gewichtige vorliegende Band führt nach Editionen der Jahre 1965 und 2011 die Herausgabe der Kirchenordnungen Hessens fort, wobei eine am Ende des Werkes eingefügte Übersichtskarte die Verteilung der evangelischen Territorien in Hessen auf die Bände 9 und 10 der Ausgabe kartographisch darstellt. Mit dem jetzigen Band ist (nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) die Bearbeitung auch des Bundeslandes Hessen abgeschlossen, wobei die Bearbeiterin allein bisher insgesamt fünf Bände verwirklichen konnte. Bis  zum Erscheinen des Bandes noch nicht bearbeitet waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie Niedersachsen (teilweise), doch sind Vorarbeiten hierfür bereits begonnen, so dass bis zum Auslaufen der Finanzierung durch das Akademienprogramm am Ende des Jahres 2016 das begonnene, inzwischen erfolgreich auch auf die Schweiz ausstrahlende Vorhaben trotz seiner relativen Vielfältigkeit verwirklicht sein könnte und im Übrigen in jedem Fall einen sachgerechten Abschluss verdient.

 

Für die Grafschaft Nassau folgen einer sachkundigen Einleitung mit Stammtafeln insgesamt 40 Ordnungen ab etwa 1532 (davon 29 für Nassau-Dillenburg, sieben für Nassau-Weilburg/Nassau-Saarbrücken und vier für Nassau-Wiesbaden/Nassau-Idstein). Für Hanau-Münzenberg ließen sich 17 Dokumente zwischen 1543 und 1614 ermitteln, für Ysenburg (Ysenburg-Ronneburg und Ysenburg-Birstein) 30. Hilfreiche Register der Bibelstellen, Personen, Orte, Lieder und Gesänge sowie Sachen (von Abendmahl bis Zutrinken) schließen die 87 (bzw. bei eigener Zählung paralleler Stücke 99) bedeutsamen, zu etwa zwei Dritteln hier erstmals abgedruckten  Einzeltexte benutzerfreundlich auf, wobei es im Übrigen wünschenswert wäre, wenn zwecks leichterer Durchforschung alle Texte aller Bände eines Tages in digitaler Fassung zur Verfügung ständen.

 

Innsbruck                                                                  Gerhard Köbler