Die Akten des Kaiserlichen Reichshofrats, hg. v. der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und dem Österreichischen Staatsarchiv. Serie I Alte Prager Akten, hg. v. Sellert, Wolfgang, Band 4 P-R, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 579 S. B Band 5 S-Z, bearb. v. Schenk, Tobias. Erich Schmidt, Berlin 2014. 683 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Reichshofrat bzw. anfangs königliche oder kaiserliche Hofrat ist der nach mittelalterlichen Vorläufern (am 13. 12.) 1497 begründete Hofrat (für Rechtssachen aus Reich und Erbländern und Gnadensachen) des Königs bzw. des Kaisers des Heiligen römischen Reichs in Wien (1559 Reichshofrat, Ordnung vom 3. 4. 1559). Er wird zunächst zur obersten Regierung und Justizbehörde bestimmt, entwickelt sich aber allmählich zu einem mit dem Reichskammergericht konkurrierenden Gericht des ihn allein besetzenden und finanzierenden Kaisers (im 18. Jh. ganz überwiegend Reichshöchstgericht). Insgesamt sind von ihm etwa 100000 Sacheinheiten und aus der Zeit zwischen 1559 und 1806 445 Reichshofräte bekannt sowie rund 80000 Judizialakten erhalten.

 

Zuletzt hat sich ihm besonders Wolfgang Sellert gewidmet. Seinen unablässigen Bemühungen ist es schließlich gelungen, ein Unternehmen zur besseren Erschließung der Akten mit Hilfe öffentlicher Mittel in Gang zu bringen, dessen erste Früchte der Öffentlichkeit bereits zeitnah vorgestellt worden sind. Dementsprechend konnte vor einigen Jahren auf die wichtigsten Eckdaten der ersten Serie in der Hoffnung hingewiesen werden, dass das schwierige und aufwendige, derzeit auf etwa 30 Prozent des überlieferten Bestands konzentrierte Erschließungsverfahren in überschaubarer Zeit ein glückliches Ende finden werde.

 

Die erste Serie betrifft die nach dem Tode Kaiser Rudolfs II. (1576-1612) zunächst in der Filiale der Reichskanzlei in Prag verbliebenen, zwischen 1771 und 1773 nach Wien beförderten, 1849 in das Haus-, Hof- und Staatsarchiv gelangten, in 213 Aktenkartons mehr als 6000 Prozesse umfassenden, seit 1999 neu verzeichneten so genannten Alten Prager Akten aus den Jahren zwischen 1452 und 1766. Das diesbezügliche, überzeugende Inventar behandelt nach praktischen Hinweisen in Band 1 die Nummern 1-1002 und in Band 2 die Nummern 1003-2195 (etwa 44 Prozent des Gesamtbestands der Serie) nach einem klaren, in 14 Positionen gegliederten System, zu  denen inzwischen über den Band 3 (Nummern2196-3405) hinaus durch einen neuen Bearbeiter die Nummern 3406-4529 und die Nummern 4530-6197 hinzugekommen sind, so dass dieses erste Vorhaben tatsächlich in ziemlich kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Umfangreiche Indices (chronologische Konkordanz, Register der Agenten, Register der Vorinstanzen, juristischen Fakultäten und Schöppenstühle, Personen- und Ortsregister, Sachregister) schließen das wichtige Aktenverzeichnis vorbildlich auf, so dass es ein hervorragendes Hilfsmittel für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Höchstgerichtsbarkeit des Heiligen römischen Reiches bilden kann, dessen ausführliche Vorstellung an dieser Stelle einem interessierten Sachkenner vorbehalten bleiben soll.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler