Deutschland und das Protektorat Böhmen und Mähren. Aus den deutschen diplomatischen Akten von 1939 bis 1945, hg. v. Mund, Gerald (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 127). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2014. VIII, 689 S., 6 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Am 16. März 1939 proklamierte das Deutsche Reich in Verfolgung seiner nationalistischen Politik die formal autonome, als unmittelbares Reichsgebiet in das Großdeutsche Reich einbezogene Verwaltungseinheit Protektorat Böhmen und Mähren. Das betroffene Gebiet umfasste das nach der Abtretung des Sudentenlands an das Deutsche Reich, des Olsagebiets an Polen und einiger Teile Slowakiens an Ungarn infolge des so genannten ersten Wiener Schiedsspruchs des Herbstes 1938 und der Abtrennung der Slowakei am 14. März 1938 verbliebene Staatsgebiet der tschechoslowakischen Republik. Die tschechische Protektoratsregierung war auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutscher Herrschaft beschränkt.

 

Nach dem Vorwort des Herausgebers entwickelte sich am Beginn des 3. Jahrtausends n. Chr. bei Recherchen im politischen Archiv des Außenministeriums Deutschlands die Idee zu einer Edition der zugehörigen Quellen. Sie wurde von dem 1967 geborenen, nach dem Studium der politischen Wissenschaft, mittleren und neueren Geschichte sowie neueren deutschen Literaturwissenschaft in Kiel, Basel, Posen und Hamburg 2001 über Ostasien im Spiegel der deutschen Diplomatie in der Form der privatdienstlichen Korrespondenz des Diplomaten Herbert von Dirksen zwischen 1933 und 1938 promovierten und danach für ein tschechischen Unternehmen in Prag sowie später als freier Autor und Lektor in Nürnberg tätigen Herausgeber mit Unterstützung durch Frank-Lothar Kroll, Manfred A. Dauses und seiner Freundin Milena Horalkova vor allem auf der Grundlage des politischen Archivs des Auswärtigen Amtes verwirklicht. Das Ergebnis fand unmittelbar nach seiner Veröffentlichung das Interesse mehrerer ausgezeichneter Sachkenner, kann aber zunächst wegen Ausbleibens eines Rezensionsexemplars nur in wenigen Sätzen angezeigt werden.

 

Der Edition geht auf den ersten 17 Seiten eine sachkundige Einleitung des Herausgebers voraus. Dem folgen ein Verzeichnis von 446 Nummern der einbezogenen Dokumente vom 16. März 1939 bis zu einem Rundschreiben vom 18. Juli 1944 und die anschließende Edition. Ein Personenregister von Ahmet Zogu bis Zschintzsch, Werner und ein Ortsregister von Adamstal bis Zürich schließen den eines Sachregisters leider entbehrenden, interessanten Band ab, dessen ausführliche Besprechung derzeit noch einer späteren Rezension vorbehalten bleiben muss.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler