Das Preßburger Protocollum Testamentorum 1410 (1427)-1529. Teil 2 1487-1529, hg. v. Majorossy, Judit/Szende, Katalin (= Fontes rerum Austriacarum, Dritte Abteilung Fontes iuris Band 21, 2). Böhlau, Wien 2014. 572 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Fontes iuris wurden am 4. Dezember 1946 durch Beschluss der österreichischen Akademie der Wissenschaften als dritte Abteilung der Fontes rerum Austriacarum gegründet. Seitdem sind dort 23 Bände erschienen, darunter seit 1989 vier von insgesamt geplanten sieben Bänden der Wiener Stadtbücher und im Jahre 2010 der erste Teil des ältesten Preßburger Protocollum Testamentorum aus dem Stadtarchiv Preßburg (Bratislava). Dem folgt nunmehr der bereits zwei Jahre nach Erscheinen des ersten Teiles von den gleichen Herausgeberinnen fertiggestellte zweite, durch fünf Schwarz-weiß-Abbildungen und eine Liste der Testatoren abgerundete, nach dem Klappentext 395 fast ausschließlich letztwillige Verfügungen betreffende Einträge enthaltende Teil, dem sich noch ein in Arbeit befindlicher Registerband anschließen soll. Damit wird ein bedeutendes Stadtbuch der Allgemeinheit in aktueller wissenschaftlicher Form zur vor allem auch vergleichenden Verwertung zur Verfügung stehen.

 

Die von András Kubinyi (1929-2007) auf den Text aufmerksam gemachten Herausgeberinnen stellen der Edition Danksagungen, Erläuterungen zur Edition (mit Abkürzungsverzeichnis) und ein Verzeichnis der im zweiten Teilband verwendeten Literatur voraus. Ihre sorgfältige Edition beginnt mit einem Geschäft des Georg Kochermacher vom 18. Oktober 1487 als laufende Nummer 450. Sie endet mit einem einen Hinweis auf Willensvollstrecker enthaltenden Geschäft des Hans Paxsweil von etwa 1529 (ohne Jahr, Monat und Tag) unter der Nummer 844.

 

Die Blätter 429r-456 sind leer. Dementsprechend sind pro Blatt im Durchschnitt zwei Geschäfte (bzw. Testamente) verzeichnet. Bei einer Laufzeit von mehr als hundert Jahren bedeutet dies im Durchschnitt rund 8 Geschäfte pro Jahr, aus deren nunmehr erheblich erleichterter Verwertung sich mit Hilfe des angekündigten Registers ein genaues Bild des in Preßburg geübten Testamentsrechts am Übergang vom Spätmittelalter in die frühe Neuzeit gewinnen lassen wird. Für die hierbei angewandte Mühe ist den Herausgeberinnen und allen im Eingang Genannten sehr zu danken.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler