Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung, hg. v. Schneider, Hans-Peter/Kramer, Jutta, Band 21 (Artikel 83 bis 85), bearb. v. Kramer, Jutta. Klostermann, Frankfurt am Main 2013. XLVII, 652 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Grundgesetz ist die bisher am längsten geltende formelle Verfassung des Staates „Deutschland“. Über diese zeitliche Qualität hinaus hat es im Laufe der Zeit auch inhaltlich besondere Bedeutung für das gesamte öffentliche wie private Leben in Deutschland gewonnen. Von daher hat seine geschichtliche Erschließung große Bedeutung.
Im Rahmen des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung in Hannover hat dessen geschäftsführender Direktor vor vielen Jahren die Dokumentation der Entstehung des Grundgesetzes in Angriff genommen. Sie ist auf 32 Bände (4,5 Artikel pro Band im Durchschnitt) angelegt und sieht ihren besonderen Reiz in der Herausgabe von bisher nur schwer zugänglichem, zum großen Teil noch unveröffentlichtem Quellenmaterial und in dessen sachlicher und thematischer Zuordnung zu den Artikeln des Grundgesetzes in der am 23. Mai 1949 in Kraft getretenen Fassung. Angestrebt ist in chronologischer Reihenfolge die Aufnahme aller im Verlauf der Verfassungsberatungen 1948/1949 entstandenen amtlichen Materialien (Protokolle, Drucksachen u. s. w.) des Verfassungskonvents auf Herrenchiemsee und des Parlamentarischen Rates sowie weiterer einschlägiger Dokumente aus deutschen Archiven.
Nach Ausweis des Karlsruher Virtuellen Katalogs, in dem das Vorhaben zumindest dem flüchtigen Nutzer nur schwach vertreten scheint, liegen bisher zehn Bände bzw. Teilbände vor, deren Nennung in jedem Band den Interessenten den raschen Überblick erleichtern könnte. Band 9 (1995) enthält die Artikel 29 und 118 sowie den gestrichenen Artikel 24 über Gebietsabtretungen, Band 10 (1996) die Artikel 30 bis 37 sowie den gestrichenen Artikel 40 über innerdeutsche Vereinbarungen der Länder, Band 25 (1997) die Artikel 105 bis 107, Band 23 Teilband 1 (1999) (den Text) vor Artikel 92 und die Artikel 92 und 93, Band 23 Teilband 2 (2003) die Artikel 94, 95 und 96, Band 17 (2007) die Artikel 70 bis 73, Band 18 Teilband 1 (2009) Artikel 74 Nr. 1 bis Nr. 16, Band 26 (2009) die Artikel 108 bis 115, Band 18 Teilband 2 (2010) Artikel 74 Nr. 17 bis Nr. 23 und Artikel 75 und der vorliegende Band 21 (2013) die Artikel 83 bis 85. In ihm folgen einer Einleitung und einem Abkürzungsverzeichnis Artikel 83, Artikel 84 und Artikel 85 jeweils mit Vorbemerkung und Dokumentation, an die sich auf den Seiten 595ff. ein Verzeichnis der Archivalien, (98) Biographische Nachweise von Konrad Adenauer bis Paul Zürcher, ein 105 Personen umfassendes Personenregister von Adenauer bis Zürcher und ein Sachregister von Alliierte bis Zweidrittelmehrheit anschließen, auf deren Grundlage auf einen guten weiteren Fortgang des besonders für die vertiefende Forschung wichtigen Sammelunternehmens gehofft werden kann.
Innsbruck Gerhard Köbler