Clauss, Martin, Ludwig IV. der Bayer – Herzog, König,
Kaiser (= kleine bayerische biografien). Pustet, Regensburg 2014. 144 S., 18
Abb., 5 Stammtaf., 3 Kart. Besprochen von Ulrich-Dieter Oppitz.
Zur bayerischen Landesausstellung über Ludwig IV. legt der
Historiker Martin Clauss, derzeit Lehrstuhlvertreter in Chemnitz, eine
Biografie des einzigen Wittelsbachers, der es im Mittelalter auf den
Kaiserthron schaffte, vor. In einer inhaltlich dichten Darstellung stellt der
Verfasser umfassend Leben und Werk dieses Regenten dar. Anders als derartige
Überblicke bei ähnlichen Gelegenheiten, die oft viel Tradiertes der bereits
erschienenen Literatur neu aufbereiten, setzt der Autor in Auseinandersetzung
mit der vorhandenen Literatur eigene Akzente. Wenn dadurch die Ausführungen
auch manchmal an Einleitungen zu universitären Hauptseminaren erinnern, so
werden doch die komplizierten Fragen der Landes- und Reichsherrschaft ebenso
dargestellt wie die Konkurrenz der römisch-deutschen Kaiser und Könige mit dem
Papsttum. Sicher ist diese Darstellung für einen Mittelalter-Neuling eine
überaus erfreuliche Einführung in das verwirrende Wechselspiel zwischen den
bestimmenden Mächten des frühen 14. Jahrhunderts: Luxemburger, Wittelsbacher
und Habsburger verfolgten ihre jeweils eigenen Interessen beim Aufbau ihrer
Hausmacht. Die Stammtafeln der
beteiligten Familien helfen, die engen Verbindungen nachverfolgen zu können.
Die beigegebenen Karten zeigen die Entwicklung der Territorien zu verschiedenen
Zeitpunkten. Zu beanstanden ist indes, wenn bei Karten als Bildnachweis nur
„Haus der Bayerischen Geschichte“ angegeben ist. Das Historische Lexikon
Bayerns zeigt für zwei dieser Karten die Werke auf, denen die Abbildungen
entnommen sind; gern hätte man dies als Primärinformation vom Autor gelesen.
Sollte er indes die Vorlagen bearbeitet haben, so hat er offensichtlich Niederbayerisches und
Oberbayerisches Gebiet (S. 22/23) vertauscht.
Im Druckbild abgehoben fasst der Autor wichtige Informationen zu
verschiedenen Gesichtspunkten in Zwischenkapiteln zusammen. Hierdurch können diese Informationen gegeben
werden, ohne den laufenden Text zu belasten. Solche Stichworte betreffen etwa
Chancen und Grenzen historischer Biografien, Stimmverteilung der Kurfürsten,
Herrscheralltag, Ludwig und die Intellektuellen oder theologische Begriffe wie
Interdikt und Armutsstreit.
Der Umgang des Autors mit Darstellungen, die er zum Text verwendet,
erweckt den Eindruck, als ob er sich hier auf Vorlagen verlassen hat, deren
Originale er nicht eingesehen hat. Bezeichnend ist hierfür die Abbildung, der
er den Untertitel „Krönuung Edwards III. zum König von England“ (S. 71) gibt.
Ob die dargestellte Krönung tatsächlich Edward III. betraf, wird etwa von W. M.
Ormrod bezweifelt. In jedem Falle ist die Darstellung aus der Apokalypse. Visio Sancti Pauli
(Cambridge, Corpus Christi College, MS 20, fol. 68r) spiegelverkehrt
dargeboten. Selbst wenn man sich auf 'ullstein bild-The Granger Collection'
(S.141) bezieht (und nicht auf die Originaldarstellung zurückgreift), sollte
mit einer geringen Aufmerksamkeit erkennbar sein, daß Herrschergesten mit hohem
Symbolwert von der falschen Hand ausgehen.
Gewiss kann es nicht Aufgabe einer solch kleinen Einführung sein,
anmerkungsgefüllte Texte darzubieten, jedoch wäre es leicht gewesen zu den 10
Kapiteln im Literaturverzeichnis die maßgebliche Literatur zu gliedern. In
gleicher Weise hätte ein Personen- und Ortsregister geholfen, dem Leser den
Inhalt leichter zu erschliessen. Gerade die Tatsache, dass bedeutsame
Entwicklungen an verschiedenen Stellen im Text behandelt werden, hätte diesen
Zusatz erfordert. Nach welchen Kriterien der Autor eine Einzelheit der
Darstellung durch eine der 50 Anmerkungen belegt, ist nicht nachvollziehbar.
Neu dürfte sein, dass die Schlacht von Morgarten nun bei Moorgarten (S. 44)
geschlagen wurde und die Waldstätte aus dem Hinterhalt angriffen. 1315 war es
wohl so, dass die Habsburger von Zug aus am Ägerisee entlang die Truppen der
Waldstätte umgehen wollten, jedoch bei
diesem Manöver ertappt und in der selbst gewählten Falle gefangen wurden.
Soweit das Literaturverzeichnis autorenalphabetisch angelegt sein soll, fallen
Lübbers, Moraw und Nehlsen (S. 134) aus der Reihenfolge. Wenn der Autor über
das Rechtsbuch Ludwigs des Bayern und seine Geltung in Bayern spricht, so ist
es verwirrend, wenn er erwähnt, das Rechtsbuch sei in einzelnen Gebieten bis
Anfang des 19. Jahrhunderts gültig geblieben. Diese Gebiete, die Gerichte
Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg, lagen in Tirol und mussten 1505 von Bayern
an Habsburg abgetreten werden. Derartige Details der Darstellung mindern nicht
den Wert der gesamten Darstellung, sie machen jedoch darauf aufmerksam, dass
nicht alle Aussagen des Verfassers ungeprüft angenommen werden sollten.
Trotz der vorstehenden Anmerkungen ist dem Buch zu wünschen, dass
es, wenn auch nach Überarbeitung, weite Verbreitung findet; vielleicht ist es
für den Autor der Ansatz zu einer ausführlichen Biografie des zweiten Sohnes
des Herzogs von Oberbayern, der für lange Zeit das Wahlkönigtum im römisch-deutschen
Reich prägte.
Neu-Ulm Ulrich-Dieter
Oppitz