Bivolarov, Vasil, Inquisitoren-Handbücher. Papsturkunden und juristische Gutachten aus dem 13. Jahrhundert mit Edition des Consilium von Guido Fulcodii (= Monumenta Germaniae Historica, Studien und Texte 56). Harrassowitz, Wiesbaden 2014. XXXIII, 327 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Ketzer bekämpft die Kirche schon im ausgehenden Altertum durch Verbote der Gottesdienste, Enteignung der Güter und Androhung der Todesstrafe. Seit 1215/1231/1252 (1215 4. Laterankonzil mit Pflichtbeichte mit der Folge der Herausbildung eines inquisitorischen Prozessrechts für die Beichtpraxis) werden besondere Inquisitoren (Untersucher) eingesetzt (z. B. 1227 Konrad von Marburg). Als Papst Gregor IX. (1227-1241) die Bettlerorden der Dominikaner und Franziskaner mit der gerichtlichen Verfolgung der Ketzer beauftragt, entsteht, wie der Verfasser in seiner Einleitung darlegt, eine besondere Gemeinschaft von Richtern zur Ermittlung und Verfolgung, für die vor allem die Päpste zahlreiche Regeln in Urkunden und Gutachten schufen, welche in Inquisitoren-Handbücher beziehungsweise Sammlungen für Inquisitoren aufgenommen wurden.

 

Mit ihnen befasst sich die vorliegende, von Peter Herde angeregte und betreute, im Frühjahr 2012 von der philosophischen Fakultät I der Universität Würzburg angenommene überzeugende Dissertation des Verfassers, der ursprünglich eine kritische Edition des Consilium des Guido Fulcodii vornehmen sollte, in diesem Zusammenhang aber vielleicht sämtliche Handschriften über die Inquisition im 13. Jahrhundert ermittelte, die Rechtsgrundlagen der Inquisition erforschte und ihre Entwicklung im 13. Jahrhundert verfolgte. Gegliedert ist die Arbeit außer in Einleitung und Ergebnisse in sieben Sachkapitel. Sie betreffen die 192 Handschriften der Papstbriefe und der 43 Konsilien in Bologna, Clermont-Ferrand, Dole, Dublin, Faenza, Florenz, Greifswald, Linz, Mailand, Mantua, New Haven, Paris, Rom, Siena, Sankt Florian, dem Vatikan, Venedig, Vicenza und Wolfenbüttel, kurz das Verhältnis einiger bzw. der Handschriften, die Editionsgrundsätze, die Regesten der einschlägigen Papstbriefe, das Repertorium der Consilia, das etwa 15 ganze Seiten umfassende Consilium des Guido Fulcodii für provenzalische Dominikanerinquisitoren (September 1238-August 1243) und die Organisation und Praxis der päpstlichen Inquisitoren im 13. Jahrhundert (Stellung und Sitz, Amt und Voraussetzungen, Dauer, Auswahl, Zusammensetzung des Gerichts, Rechtsbeistand, Mitarbeiter, weltlicher Beistand, Finanzierung, Rechte, sachliche Zuständigkeit, Organisation, Vorgehensweise von den ersten Maßnahmen bis zum Urteil sowie Bestrafung der Schuldigen).

 

Im Ergebnis kann der Verfasser feststellen, dass die ersten Handbücher vermutlich kurz nach der Einführung der ständigen päpstlichen Inquisitionsgerichte entstanden, weil die unterwegs befindlichen Inquisitoren einer schriftlichen Grundlage ihrer Tätigkeit bedurften. Als Folge seiner  Lücken schließenden Betrachtung kann er für einige Handschriften neue Datierungen vorschlagen und direkte Verbindungen zwischen Textzeugen wahrscheinlich machen, fünf bisher unerforschte Manuskripte und einige wichtige, bisher unbekannte Papsturkunden veröffentlichen.  Für das Consilium des provenzalischen Juristen Guido Fulcodii kann er  zeigen, dass es in Bologna erst intensiv benutzt wurde, als es Guido de Baysio abschrieb und fast unverändert als eigenes ausgab, so dass seine Arbeit insgesamt einen neuen Anstoß zu einer Gesamtaufarbeitung des vorhanden Materials und zu einer vertieften Erforschung von Gesetzgebung und Auslegung bieten kann, um die rechtlichen Voraussetzungen und die tatsächliche Durchführung der Häretikerbekämpfung im 13. Jahrhundert noch besser zu erhellen.

 

Innsbruck                                                                              Gerhard Köbler