Zur Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre, hg. v. Schröder, Ulrich Jan/Ungern-Sternberg, Antje von (= Grundlagen der Rechtswissenschaft 17). Mohr (Siebeck), Tübingen 2011. VIII, 356 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Staatsrecht des Deutschen Reiches nach dem November 1918 war von besonderer Bedeutung, weil der Staat seine äußere Erscheinungsform von der früheren Monarchie zur anschließenden Republik wesentlich geändert hatte und sich die Rechtswissenschaft mit den daraus zu ziehenden Folgerungen auseinanderssetzen konnte und musste. Dabei trat allerdings kein Konsens ein, sondern es standen als Hauptströmungen der Rechtspositivismus, Hans Kelsen, der soziologische Positivismus bzw. Dezionismus (Carl Schmitt), die Integrationslehre (Rudolf Smend) und die Vorstellung eines demokratischen und sozialen Rechtsstaats (Hermann Heller) nebeneinander. Dabei wandten sich Schmitt, Smend und Heller im so genannten Methodenstreit gegen den Positivmus (Labands, Gerbers und) Kelsens.

 

Der vorliegende, von den beiden 1974 geborenen akademischen Räten in Münster und München herausgegebene Sammelband ist das Ergebnis einer in Münster am 24. und 25. September 2010 abgehaltenen, von der Fritz Thyssen Stiftung großzügig geförderten  Tagung. Ihm geht es vor allem um die Klärung der Frage, inweit Ideen und Argumente von damals noch heute fortwirken oder wiederbelebt werden könnten. Dazu äußern sich nach einer kurzen Einleitung der Herausgeber insgesamt 12 Beiträger. Ihre Studien betreffen Staatslehre und Verfassungslehre, Reichweite und Grenzen des Rechtes, parlamentarische Demokratie, Methodenlehre und Selbstverständnis sowie die Verwaltung zwischen Bewahrung und Fortschritt.

 

Dabei stellt etwa Kathrin Groh die heutige Verfassungstheorie in die Tradition von Preuß, Anschütz, Thoma, Kelsen und Heller, während Nele Math-Lück die Aktualität der Inegrationslehre Smends im europäischen Einigungsprozess überprüft und Mathias Hong Rechtswissenschaft für Igel bei Smend und Dworkin vorstellt. Andere Studien befassen sich mit dem Gleichheitssatz, Art. 48 WZ`RV, dem besonderen Gewaltverhältnis, dem Parlamentsgesetz, dem richtigen Wahlsystem, der demokratischen Repräsentation, der Europäisierung und Internationalisierung sowie der Interdisziplinarität. Aufgeschlossen werden die vielfältigen, erwartungsgemäß durchaus differenzierten Erkenntnisse erfreulicherweise durch ein Sach- und Personenregister von Abgabenordnung bis Zwei-Parteien-System.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler