Schenker, Sandy, Gegen Täuschungen und Gesundheitsgefährdungen durch schlechte Nahrung. Zur Entwicklung des Nahrungsmittelrechts durch Rechtsprechung und Gesetzgebung zwischen 1871 und 1927 (= Rechtshistorische Reihe 447). Frankfurt am Main 2013. XX, 249 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Während der Mensch in seinen Anfängen in erster Linie auf eigene Gefahr lebte, wird bereits in der antiken und hochmittelalterlichen Stadt, in der Amtsträger Aufsichtsbefugnisse über den dem Austausch auch von Nahrungsmitteln dienenden Markt erhalten, ein die Lebensmittel betreffendes Recht sichtbar. Zahlreiche Bestimmungen hierzu enthalten die frühneuzeitlichen Landesordnungen oder Polizeiordnungen, wobei Verstöße gegen die festgelegten Regeln mit Bußen und Strafen belegt werden. Es kann daher nicht überraschen, dass mit der zunehmenden Verdichtung in den Städten des 19. und 20. Jahrhunderts auch das Bedürfnis der Regulierung wuchs.

 

Die sich mit dieser Problematik intensiv befassende vorliegende Arbeit ist die von Gerhard Lingelbach betreute Dissertation der in Mühlhausen in Thüringen 1984 geborenen, nach dem in Jena 2003 begonnenen und 2008 abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaft der Rechtswissenschaft 2012 in Jena promovierten Verfasserin, die nach einem Auslandsjahr seit 2009 als wissenschaftliche Mitarbeiterin ihres Betreuers wirkte. Sie gliedert sich außer in Einleitung über Begrenzung, Ziele, Aufbau, Forschungsstand und Quellenmaterial sowie Schlussbetrachtung in fünf Kapitel. Sie betreffen die Entwicklung bis 1871, den Schutz durch § 367 Nr. 7 des Reichsstrafgesetzbuchs von 1871, das ausführlich betrachtete Gesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 14. Mai 1879, die Ergänzung dieses Gesetzes durch Sondergesetze, Sachverständigengutachten und richterliche Rechtsfortbildung und einen Ausblick zum Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen von 1927.

 

Das wesentliche Anliegen der Untersuchung ist nach den Worten der Verfasserin, „die Notwendigkeit eines Nahrungsmittelrechts zum Ende des 19. Jahrhunderts aufzuzeigen, dabei die Motive des Gesetzgebers mit der Auslegung und Anwendung der bestehenden Gesetze durch die Rechtsprechung in Beziehung zu setzen und daran die Entwicklung des Nahrungsmittelrechts in Deutschland zwischen 1879 und 1927 nachzuzeichnen“. Dabei stuft die Verfasserin an Hand auch ungedruckter Quellen und umfangreicher Rechtsprechung das Nahrungsmittelgesetz von 1879 trotz gewisser Defizite als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum Verbraucherschutz im Nahrungsmittelrecht ein, wobei „eine herausragende Stellung bezüglich der Wirksamkeit des Gesetzes dem RG zugesprochen wird“. Letztlich versucht die Arbeit mit anerkennenswerten Bemühungen auch eine Grundlage für weitere Betrachtungen auf dem Weg zum aktuellen Lebensmittelrecht zu liefern.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler