Sarge, Günther, Im Dienste des Rechts. Verlag Das Neue Berlin, Berlin 2013. 256 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Alle Menschen haben Lebensziele, selbst wenn sie sich diesen Umstand selbst nicht bewusst machen. Teils erwachsen sie in unerklärlicher Weise aus sich selbst heraus, teils werden sie von außen an sie herangetragen und in mehr oder weniger überlegter Art übernommen. Wer immer Präsident eines obersten Gerichts eines Staates wird, ist davon nicht ausgenommen und kann sich selbst von diesen gesellschaftlichen Regelmäßigkeiten auch nicht ausnehmen.

 

Günter (?) Sarge wurde in Gutenfeld im Samland in Ostpreußen am 30. Dezember geboren und kam nach der Vertreibung in das Havelland, wo er zunächst als Landarbeiter seinen Unterhalt erwarb. Nach dem 1948 erfolgten Eintritt in die deutsche Volkspolizei nahm er an der Offiziersausbildung und 1953 an einem juristischen Lehrgang für Volkspolizisten Teil, so dass er ab 1954 mit 24 Jahren als Militärjurist wirken konnte. Nach einem 1955 aufgenommenen Fernstudium an der deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht wurde er an der Humboldt-Universität in Berlin 1961 mit einer Dissertation über Ursachen, Bedingungen und Überwindungsmethoden der Kriminalität in der nationalen Volksarmee zum Dr. jur. promoviert, schloss 1966 ein Fernstudium an der Parteihochschule Karl Marx der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an und stieg 1971 zum Vizepräsidenten und 1986 zum Präsidenten des obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik auf, musste aber am 18. Januar 1990 wegen des Vorwurfs der Verantwortung für schleppende Ermittlungen gegen frühere Funktionäre wegen Korruption und Amtsmissbrauchs in der Volkskammer zurücktreten.

 

Das vorliegende Werk zeichnet 23 Jahre später aus der Sicht des 1982 durch ein Werk über Volkseigentum und 1989 durch eine Untersuchung der „Rechtsprechung im Dienste des Volkes“ (das Oberste Gericht der DDR) hervorgetretenen Verfassers die eigene Geschichte und die Geschichte des Rechtes in der Deutschen Demokratischen Republik nach. Danach tragen Michail Gorbatschow und Helmut Kohl durch ihre feindliche Übernahme der Deutschen Demokratischen Republik Schuld an dem persönlichen und staatlichen Untergang. Im Dienste des Rechtes sind nach Sarges elektronisch wie gedruckt greifbaren Worten die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik stets bürgernäher und damit in Wahrheit rechtsstaatlicher gewesen als die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland - auch wenn der Leser davon nicht überzeugt ist, ist es doch zu begrüßen, dass in einer offenen Gesellschaft jedermann seine eigene Einschätzung veröffentlichen darf, im Leben immer alles rechtsstaatlich richtig gemacht zu haben.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler