Reinoso-Barbero, Fernando, Modus allegandi textus qui in Pandectis continentur. Elenchus omnium capitum et paragraphorum. Dykinson, Madrid 2013. 633 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Pandekten (Alles Enthaltendes) oder Digesten (Durchgearbeitetes) sind allgemein Gesamtdarstellungen des römischen Rechts und besonders die 9142 bzw. 9950 Fragmente bzw. Auszüge aus mehr als 200 von fast 2000 am Beginn des 6. nachchristlichen noch vorhandenen Schriften bzw. 1528 Büchern wahrscheinlich neununddreißiger Kundiger des römischen Rechtes (lat. iurisperiti), die mit mehr als einer Million Wörter der oströmische Kaiser Justinian 530/533 unter Beseitigung der unmittelbaren Geltung aller nicht erfassten Texte zum als Kompilation entstandenen Gesetz erhebt. Sie bilden die wichtigste Grundlage der gesamten weltweiten Kenntnis der römischen Jurisprudenz bis in die Gegenwart. Zitiert werden sie heute nach Buch, (meist) Titel, Fragment (oder Gesetz) und Anfang (principium) bzw. Paragraph (z. B. D. 8,3,23, 2).

 

Das war freilich nicht immer so. Vielmehr verwandte die Vergangenheit grundsätzlich auch für die Pandekten (ff.) Titelrubriken und Anfangsworte der Fragmente zur Kennzeichnung. Deswegen sind für den heutigen Juristen, dem der lateinische oder griechische Wortlaut der Pandekten in den seltensten Fällen noch wirklich geläufig ist, alle früheren Zitate mit einer zusätzlichen Zugangsschwelle versehen, der Bewältigung zusätzliche Mühe bereitet.

 

Der als Romanist an der Universidad Complutense in Madrid tätige Verfasser, der bereits 1987 durch ein bekanntes Werk über Los principios generales del derecho en la jurisprudencia del Tribunal Supremo im gleichen Verlag und 1994 durch einen Index hervorgetreten ist, hat für dieses Hindernis einen gewichtigen Ausweg geschaffen. Nach einer spanischen Einführung in die causas, métodos und die braquigrafía bietet er einen Elenchus omnium capitum et paragrapharum in einem lateinischen und einem kürzeren griechischen Teil. Dadurch sind beispielsweise die Worte A barbaris in einfacher und überzeugender Weise D. 49, 16,5,4 Arrius Menander libro secundo de re militari - ff. de re militari / Nos omnes § A barbaris zugeordnet, so dass sich dank dieses hervorragenden Wegweisers oder Navigationssystems eigentlich niemand mehr im prächtigen, zeitlos gewordenen Paradies der früher anders als heute zitierten Pandekten zu verlaufen braucht, zumal der gedruckten Ausgabe vermutlich bald eine digitale Fassung zur Seite stehen wird.

 

Innsbruck                                            Gerhard Köbler