Parker, Kunal Madhukar, Common Law, History and Democracy in America 1790-1900. Legal Thought before Modernism. Cambridge University Press, Cambridge 2011. XI, 305 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Kolonien und ihre Nachfolger erscheinen in den Augen der Europäer auf Grund ihrer langen Geschichte in der Regel als Entwicklungsländer, die während der frühen Neuzeit erst allmählich zu sich selbst finden mussten. Inzwischen haben aber zumindest die Vereinigten Staaten von Amerika ihre europäischen Ausgangspunkte in vielen Hinsichten eingeholt und überholt. Aus diesem Grunde verdient die dortige Wissenschaft mittlerweile auch das ungeteilte Interesse der Europäer.

 

Dies gilt auch für Kunal M. Parkers Darstellung der Beziehungen zwischen Common Law, Geschichte und Demokratie in Amerika während des 19. Jahrhunderts. Der auch an der kolonialen Rechtsgeschichte Indiens besonders interessierte Verfasser wirkt an der University of Miami School, an die er nach Stipendien in New York, Cornell und Belfast von der Cleveland State University gelangt ist. Sein vorliegendes Werk wendet sich gegen das Verständnis des Rechtes als einer bloßen Spielart der Politik und will demgegenüber die Bedeutung der Geschichte für das Recht betonen.

 

Das Werk gliedert sich abgesehen von Einleitung und Zusammenfassung in fünf um die Zeit kreisende Abschnitte. Sie betreffen Gewohnheit und Geschichte in der britischen Herkunft, das Common Law nach der amerikanischen Revolution, das frühe 19. Jahrhundert, die Mitte des 19. Jahrhunderts und das späte 19. Jahrhundert unter den Aspekten Creation of Times, Time as Consent, Time as Spirit, Time as Law und Time as Life. Unter Verwendung neuer Quellen und in eigener kritischer Distanz zur bisherigen Literatur gelangt er zu vielfältigen Erkenntnissen, die letztlich das common law für die Gesamtgeschichte als wertvoller ansehen als gesetzgeberische Mehrheiten und es als grundlegende Stütze für die Demokratie in den Vereinigten Staaten von Amerika einordnen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler