Pannenborg, Eerke, Inhalt und Bedeutung der
Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1848/49 für die deutsche
Verfassungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Bachelor + Master Publishing,
2013. 51 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das schmale Heft weist sich
selbst als Studienarbeit an der Universität Osnabrück aus dem Jahre 2008 aus.
Daneben wird der Verfasser als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität
Osnabrück sichtbar. Ziel seiner vorgelegten Überlegungen ist der Nachweis, dass
die Grundrechte der Paulskirchenverfassung die verfassungsrechtliche
Verkörperung der bürgerlichen Ideale von Einheit, Freiheit, Gleichheit und
Rechtsstaat waren und dass durch sie eine moderne, staatsbürgerliche
Gesellschaft begründet werden sollte.
Gegliedert ist die
Untersuchung außer in die kurze Einleitung in zwei Teile. Sie betreffen den
Inhalt der Paulskirchenverfassung, in deren Rahmen nach einem historischen Überblick
aber verständlicherweise nur die Grundrechte näher behandelt werden, und die
Bedeutung der Grundrechte für die weitere Entwicklung. Für diese werden die
Zeit der Reaktion, die Zeit des Norddeutschen Bundes und des Kaiserreichs, der
Weimarer Republik, des Nationlsozialismus und der Bundesrepublik Deutschland
berücksichtigt.
Ansprechend weist der
Verfasser darauf hin, dass die Grundrechte der Paulskirchenverfassung das
Bewusstsein der politisch Denkenden beeinflusst haben, so dass den Grundrechten
der Pauslkirchenverfassung also insofern eine Bedeutung zukommt, als das (!)
die Modernisierung des Verfassungsrechts durch sie angestoßen wurde. Wegen der
Auswirkungen auf alle folgenden Verfassungen ist der Katalog der
Paulskirchenverfassung nach Ansicht des Verfassers daher von nicht zu
unterschätzender Bedeutung. Diesem Fazit wird zuzustimmen sein, wenngleich der
Gegenstand durchaus eine ausführlichere Behandlung verdiente.
Innsbruck Gerhard Köbler