Opitz-von Bardeleben, Peter, Das Generalgouvernement Niederrhein (= Rechtshistorische Reihe 444). Lang, Frankfurt am Main 2013. 192 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Innerhalb weniger Jahre hat der 1769 in Ajaccio auf Korsika als Sohn eines Juristen geborene und auf Grund seiner militärischen Ausbildung wie seiner praktischen Erfolge 1796 zum Oberbefehlshaber der Armee Frankreichs aufgestiegene Napoleon Bonaparte Europa als den führenden Teil der damaligen Welt in Aufruhr und Bewegung versetzt. Zwar ist ihm im Ergebnis auch vieles misslungen und wurde er bei Leipzig und Waterloo vernichtend und schließlich entscheidend geschlagen. Aber jedenfalls wurden seit 1804 die französischen Gesetzbücher vorbildlich für weite Teile der Welt, bestand seit dem 6. August 1806 kein Heiliges römisches Reich mehr, gerieten zahlreiche Gebiete unter die Herrschaft Frankreichs und traten auch im Detail zahlreiche wesentliche Veränderungen auf Dauer ein.
Mit einer von ihnen befasst sich die von Gerd Kleineyer betreute, im Wesentlichen auf archivalischen Materialien des frühen 19. Jahrhunderts gegründete, 2012 von der Universität Bonn angenommene Dissertation des 1943 geborenen, zuletzt als leitender Staatsanwalt tätigen Verfassers. Sie betrifft im Kern den Übergang des von Frankreich verwalteten Gebiets links des Rheines auf Preußen zwischen März und Juni 1814. Das nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig in Basel durch Beschluss vom 12. Januar 1814 gebildete Generalgouvernement Niederrhein wurde von Preußen durch den Generalgouverneur Johann August Sack bis 15. Juni 1814 für gemeinsame Rechnung Preußens, Österreichs, Russlands, Großbritanniens und Schwedens verwaltet.
Gegliedert ist die Untersuchung in insgesamt elf Abschnitte. Nach einer kurzen Einleitung beschreibt der Autor die historische Entwicklung und Leitung des Generalgouvernements und untersucht danach die allgemeine innere Verwaltung, die Gerichtsbarkeit, die Polizei, das Militär, die Finanzverwaltung, das Gesundheitswesen, das Postwesen und die Forstverwaltung. Am Ende seiner durch verschiedene Quellenstücke aufgelockerten und veranschaulichten Abhandlung bietet er eine preußenbezogene Nachbetrachtung und auf S. 146 in vier Sätzen eine Schlussbetrachtung, nach der die Institutionen (Napoleons) auch nach dem Verschwinden ihres Schöpfers weiterhin funktionierten, sowie verschiedene Anhänge einschließlich eines jeweils auffälligerweise mit den für die alphabetische Ordnung grundsätzlich bedeutungslosen Vornamen beginnenden Literaturverzeichnisses.
Innsbruck Gerhard Köbler