Nachschlagewerk des Reichsgerichts - Gesetzgebung des
Deutschen Reichs, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter. Band 7
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesetz
betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Gesetze zum
Binnenschifffahrts-, Verkehrs-, Wechsel- und Steuerrecht. Lang, Frankfurt am
Main 2012. 612 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In der Reihe Nachschlagewerk des Reichsgerichts -
Gesetzgebung des Deutschen Reichs sind, worauf am Ende des stattlichen Bandes
nutzerfreundlich besonders hingewiesen wird, bereits erschienen: ein
vierbändiger Zyklus zum Strafrecht, ein zehnbändiger Zyklus zum Bürgerlichen
Gesetzbuch und ein Sonderband zum preußischen Landrecht, die im Keip Verlag
veröffentlicht wurden. Dem folgten seit 2005 sechs Bände, von denen zwei die
Kaiserzeit betreffen, einer die Weimarer Zeit und ein weiterer die
nationalsozialistische Zeit. Hieran schlossen sich seit 2009 zwei Bände über
das Handelsgesetzbuch an.
Von hier aus geht der vorliegend Band ziemlich folgerichtig
auf kleinere Gesetze über, die in einem weiteren Sinn das Handelsrecht bzw.
Gesellschaftsrecht betreffen. Nach der kurzen und klaren Einleitung der
Herausgeber erschließt das neue Werk das Gesellschaftsrecht der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung und der Genossenschaften sowie das Verkehrsrecht
(Eisenbahnrecht, das primär im Handelsgesetzbuch geregelt war,
Eisenbahnverkehrsordnung, Berner Frachtüber[ein]kommen, Post- und
Telegrafenrecht, Binnenschifffahrtsrecht), die Wechselordnung in der Fassung
von 1869/1908 und das Reichssteuerrecht. Davon verlor das Stempelsteuerrecht
nach dem ersten Weltkrieg auf Grund der Einführung der Umsatzsteuer sehr an
Bedeutung, wobei im Übrigen ohnehin nach 1919 der Reichsfinanzhof für die
Entscheidung steuerrechtlicher Streitigkeiten zuständig war.
Als Vorlage dienten die Bände 30, 31, 33 und 46 des in der
Bibliothek des Bundesgerichtshofs untergebrachten Nachschlagewerks. Die Edition
folgt den bewährten Regeln der vorangehenden Bände. Insgesamt werden auf Grund
der bewundernswerten Arbeitskraft Werner Schuberts damit weitere wichtige Teile
dieses bedeutenden Hilfsmittels der Allgemeinheit zugänglich gemacht, die
mangels eines besonderen Registers insbesondere mittels einer digitalen Version
leicht auch in ihren Einzelheiten verwertet werden könnten.
Innsbruck Gerhard Köbler