Linardatos, Dimitrios, Das Haftungssystem im bargeldlosen Zahlungsverkehr nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (= Nomos Universitätsschriften Recht Band 812). Nomos, Baden-Baden 2013. 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Für den Menschen bedeutete die Erfindung von besonderen Zahlungsmitteln den wesentlichen Fortschritt vom schwierigeren Tausch zu dem einfacheren und bald häufigeren Kauf. Ähnliche Meilensteine waren der Übergang von dem schweren, an den Materialwert gebundenen Metallgeld zu dem leichteren, beliebig mit Nominalwerten bedruckbaren Papiergeld und die Ablösung des noch an einen körperlichen Stoff gebundenen und deswegen grundsätzlich nur nach den Regeln über andere körperliche Gegenstände übertragbaren Papiergelds durch das Buchgeld. Wegen seiner Leichtigkeit findet der bargeldlose Zahlungsverkehr bei Verkäufern wie Käufern wachsendes Interesse und wird deshalb von vielen Seiten gefordert und gefördert, ohne dass ein sicheres Ende der Entwicklung des Zahlungswesens wirklich absehbar ist.

 

Die in diesem Zusammenhang (in Papier) vorgelegte Arbeit ist die überarbeitete Fassung der von Lars Klöhn auf der Grundlage des Systemdenkens Claus-Wilhelm Canaris’ angeregten und betreuten, im Wintersemester 2012/2013 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommenen Dissertation des 1984 geborenen, in Marburg ausgebildeten und zeitweise bei Sonja Meier und Ralph Backhaus als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätigen Verfassers. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung und eine zusammenfassende Betrachtung in insgesamt 8 Abschnitte. Sie betreffen europarechtliche Bezüge und Terminologie, Dogmatisches zum Haftungsrecht, (kurz) ökonomische Aspekte, Einleitung, Autorisierung, Ausführung und Beendigung des Zahlungsvorgangs, Drittmissbrauchsfälle, Ausführungsfehler, Beweislastfragen und Schnittstellen des Zahlungsdiensterechts mit dem sonstigen nationalen Sachrecht.

 

Dabei kann der Verfasser zeigen, dass die Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union vom 13. November 2007, die vor allem durch das Gesetz  zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 in deutsches Recht umgesetzt wurde, die von ihr aufgeworfenen Haftungsfragen  teilweise nicht selbst beantwortet. Auch die Umsetzung in das deutsche Recht führt zu neuen Problemen: Deshalb kann der Verfasser auf der Grundlage seiner ausführlichen und sorgfältigen Untersuchung der modernen Problematik im Ergebnis feststellen, dass mit der Richtlinie und ihrer Umsetzung ein weiterer wichtiger Schritt zu einem stimmigen europäischen Zahlungsdiensterecht unternommen wurde, er aber wegen mancher noch offener, vom Verfasser nicht zu entscheidender Fragen kaum der letzte Schritt der Rechtsetzung bleiben kann.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler