Kraus, Daniela, Kriminalität und Recht in frühneuzeitlichen Nachrichtendrucken. Bayerische Kriminalberichterstattung vom Ende des 15. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Pustet, Regensburg 2013. 319 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das in seiner Herkunft nicht sicher bestimmbare lateinische Wort crimen mit den Inhalten Beschuldigung, Anklage, Verleumdung Verbrechen ist seit Plautus (um 250-184 v. Chr.) belegt. Dazu hat das Lateinische fast ein Dutzend Ableitungen gebildet, zu denen zwar das Adjektiv criminalis gehört, noch nicht aber das Substantiv criminalitas. Gleichwohl gab es schon im Altertum Kriminalität im heutigen Sinne und musste und konnte die Gesellschaft darauf bereits mit Recht darauf antworten.

 

Nicht mit diesen Anfängen, sondern mit der frühen Neuzeit befasst sich die vorliegende, von Silvia Serena Tschopp betreute, im Wintersemester 2011/2012 von der philologisch-historischen Fakultät der Universität Augsburg angenommene Dissertation der Autorin. Sie hat unmittelbar nach Erscheinen das Interesse eines sachkundigen Rezensenten erweckt. In bisheriger Ermangelung eines Rezensionsexemplars muss der Herausgeber in wenigen Zeilen auf die eine Lücke schließende, auch einige ungedruckte und schätzungsweise 200 gedruckte und einige ungedruckte Quellen einbeziehende, auf den Totengräbermörder Johann Phillipp Feigel, die Ermordung des Konsulenten Faulwetter, den Auftragsmord an Johann Leykauf und den doppelten Raubmörder Johann Paul Forster etwas näher eingehende Studie hinweisen.

 

Gegliedert ist sie nach einer kurzen Einleitung in die fünf Abschnitte pressehistorische Grundlagen (Mediengattungen wie Einblattdrucke, Flugschriften und neue Zeitungen, die Zeitung und ihre Vorläufer, Rezeption, Glaubwürdigkeit, Pressezensur), Inhalt und Form der frühneuzeitlichen Kriminalpublizistik (z. B. Verbrechen gegen Leib und Leben, gegen Eigentum, Staat, Religion, Sittlichkeit, Verfahrensverbrechen), Wahrnehmung von Kriminalität und Recht in den Medien, Medienwirklichkeit und Rechtsrealität sowie Schluss und Ausblick. Am Ende ihrer Untersuchung gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass ihre eingangs gestellte Frage, ob die frühneuzeitlichen Medienberichte in erster Linie genrespezifischen Konventionen folgten oder sich an der territorialen Rechtsrealität orientierten, nicht leicht beantwortbar sei. Alles in allem ergibt sich für sie aber bei aller Vielfalt der behandelten Medienlandschaft das Resultat, dass die frühneuzeitlichen Medienberichte ein bestimmtes Bild von Kriminalität und Recht erschufen, dass (!) sich nicht ein zu eins mit den historischen Fakten deckte.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler