Klippel, Diethelm, Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert. Eine Bibliographie. Band 1 1780 bis 1850. Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XXXII, 410 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Naturrecht war als physei dikaion bekanntlich bereits der griechischen Philosophie vertraut, die es als zeitlos gültig dem vom Menschen geschaffenen Recht gegenüberstellte. Diese Vorstellung, dass von Natur aus rechtens ist, was überall und unabhängig von menschlicher Zustimmung gilt, übernahmen die Römer als von der naturalis ratio beherrschtes ius naturale, das vor allem in christianisierter Gestalt von der Kirche an das Mittelalter weitergegeben wurde. Prägende Kraft erlangte es freilich erst in der Neuzeit, in deren Rahmen es vor allem seit dem 17. Jahrhundert für Jahrhunderte epochenbildend wirkte, ehe es gegenüber dem vom Menschen gemachten Recht wieder zurücktreten musste.

 

Insofern ist das Naturrecht von kaum mehr fasslicher Dimension. Diethelm Klippel hat sich ihm bereits in seiner Dissertation bei Dieter Schwab in Gießen im Jahre 1975 hingebungsvoll gewidmet, welche die politische Freiheit und Freiheitsrechte im deutschen Naturrecht des 18. Jahrhunderts zum Gegenstand hatte. Seitdem beschäftigt ihn die gewichtige Frage, ob mit der historischen Rechtsschule Savignys, der plakativ die Rechtswissenschaft in (s)eine historische und eine unhistorische Rechtsschule trennte, das als unhistorisch bekämpfte Naturrecht in der deutschen Rechtswissenschaft untergegangen ist.

 

Dabei gelang ihm der Nachweis, dass noch nach 1780 in großem Umfang naturrechtliche Literatur veröffentlicht wurde und auch naturrechtliche Lehrveranstaltungen nicht aufgegeben wurden. In der vorliegenden Bibliographie werden in diesem Zusammenhang in einem sehr weiten Rahmen alle Veröffentlichungen erfasst, die zumindest teilweise einen naturrechtlich-rechtsphilosophischen Inhalt haben bzw. naturrechtlich-rechtsphilosophisch argumentieren. Das führt im Ergebnis unter Verwendung der Autopsie zu 3592 sachgerecht geordneten und erschlossenen naturrechtlich-rechtsphilosophischen Schriften (durchschnittlich 50 pro Jahr), die mit Hilfe der wertvollen Bibliographie leicht und rasch gefunden werden können.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler