Holzinger, Gerhart/Kommenda, Benedikt, Verfassung kompakt. Meine Grundrechte und mein Rechtsschutz. Wegweiser durch die österreichische Verfassung, 2. Aufl. Linde, Wien 2013. 424 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Staaten haben sei ihrer Entstehung materielle Verfassungen im Sinne der grundlegenden Einrichtungen ihres allgemeinen Zustands, die seit 1776 durch Festlegung in einer besonderen Urkunde zu formellen Verfassungen geworden sind. Beide sind für jeden Staatsangehörigen und weit darüber hinaus von größter Bedeutung, doch stehen die Staatsbürger selbst ihnen im tatsächlichen Leben sehr fern. Es ist daher außerordentlich erfreulich, wenn der höchste Hüter der Verfassung zusammen mit einem führenden Rechtsjournalisten sich um die Verringerung dieser Distanz bemüht, indem beide das wichtige Regelwerk dem Bürger kompakt zur Kenntnis bringen wollen.

 

Gerhart Holzinger als Präsident des Verfassungsgerichtshofs Österreichs und Benedikt Kommenda als Chef vom Dienst der führenden Tageszeitung Presse haben diesen Versuch auf 438 Seiten bereits im Jahre 2007 gewagt. Zum 1. Januar 2014 findet die wohl gewichtigste Reform des Rechtsschutzes seit Inkrafttreten des den Kern der formellen Verfassung Österreichs bildenden Bundes-Verfassungsgesetzes aus dem Jahre 1920 Statt, indem in Angleichung an internationale Standards elf neue Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen. Dem tragen die Verfasser mit einer zweiten Auflage ihres gelungenen Werkes in sogar geringfügig verkürzter Form Rechnung.

 

Gegliedert ist das benutzerfreundlich ausgerichtete Werk nach Vorwort, Gebrauchsanweisung und Verfassungswörterbuch in elf Kapitel. Sie betreffen nacheinander die Spielregeln für Österreich, die fünf Grundprinzipien, Österreich mit Neutralität in der Welt, Österreich als Mitglied der Europäischen Union in Europa, die Grundrechte im Allgemeinen und in 37 besonderen Ausfaltungen, die Republik, den Bundesstaat mit seiner ungleich verteilten Macht, die Gesetzgebung durch Nationalrat und Bundesrat (sowie Bundesversammlung und Landtage), die Verwaltung, die Gerichtsbarkeit und Rechtsschutz und Kontrolle durch Verwaltungsgerichte, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Rechnungshof und Volksanwaltschaft. Möge die Öffentlichkeit den vorzüglichen, didaktisch ausgerichteten Bemühungen der Verfasser um aktuelle Transparenz weitgehend und vielfältig zum eigenen Nutzen Rechnung tragen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler