Göppner, Nadine C., Vorgeschichte und Entstehung des Atomgesetzes vom 23. 12. 1959 (= Rechtshistorische Reihe 445). Lang, Frankfurt am Main 2013. XXIV, 367 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Wie die Verfasserin zu Beginn des ersten Teiles ihrer gelungenen und ansprechenden Untersuchung einführend darlegt, entdeckte(n) nacheinander Wilhelm Konrad Röntgen in Würzburg am 8. November 1895 eine Haut, Muskeln und andere Stoffe durchdringende (Röntgen-)Strahlung, Henri Becquerel am 1. März 1896 im Rahmen von Experimenten mit der phosphoreszierenden Luminiszenz von Uransalzen die natürliche elektromagnetische, eine kürzere Wellenlänge als Licht aufweisende (radioaktive) Strahlung, 1898 Marie Curie und Pierre Curie das strahlungsintensivere Radium, ein Arbeitsverfahren zur Isolierung dieses Elements und den Nachweis einer nuklearen Kettenreaktion, Otto Hahn 1938 die praktische Atomkernspaltung des Urans durch Beschuss mit langsamen Neutronen sowie am 2. Dezember 1942 Enrico Fermi in Chicago die erste praktische Möglichkeit einer kontrollierten nuklearen Kettenreaktion in einem Atomreaktor. In der Folge testeten die mit besseren technischen Möglichkeiten und Ressourcen ausgestatteten Vereinigten Staaten am 16. Juli 1945 in New Mexico die erste Atombombe und zwangen Japan  durch Atombombenabwürfe vom 6. August 1945 über Hiroshima und am 9. August 1945 über Nagasaki zur Kapitulation im zweiten Weltkrieg. Weltweit konnte jedermann unmittelbar sehen, wie wirksam und gefährlich Atome, Atomspaltung, Atomenergie und Atombomben sein konnten.

 

In einem allgemeineren Vorgriff hierauf erweiterte in Deutschland bereits die Verordnung über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten vom 12. Mai 1925 auf gewerbliche Berufskrankheiten den Anwendungsbereich dieser Sozialversicherung auch auf Röntgenstrahlung und radioaktive Strahlung. Zu einer allgemeineren Regelung kam es aber erst nach langen Bemühungen im Jahre 1959. Mit ihnen befasst sich sorgfältig und umsichtig die in Münster und Hamburg zwischen 2002 und 2007 in der Rechtswissenschaft ausgebildete, seit 2012 als Rechtsanwältin tätige Verfasserin in ihrer von Werner Schubert in Kiel betreuten Dissertation.

 

Gegliedert ist diese nach einer kurzen Einleitung in vier chronologisch geordnete Teile. In ihnen erörtert die Verfasserin die Vorgeschichte des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für ein Atomgesetz, die Entwürfe zwischen Mai 1955 und August 1957, die Entwürfe zwischen April 1958 und Januar 1959 einschließlich der (Verabschiedung und) Verkündung und des Inkrafttretens des Atomgesetzes am 1. Januar 1960 sowie der Entwicklung des Atomrechts bis 2012. Im anschließenden fünften Teil fasst die Autorin ihre vielfältigen Detailerkenntnisse klar zusammen und versucht einen kurzen Ausblick, während im Anhang die Untersuchung durch den Abdruck der wichtigsten Entwürfe abgerundet wird, so dass nunmehr jedermann eine gute Übersicht über die Entwicklung des für die gesamte Menschheit weltweit besonders wichtigen Atomrechts bezogen auf Deutschland bis zur Gegenwart zur Verfügung steht.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler