Gmür, Rudolf/Roth, Andreas, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, 13. Aufl.. Vahlen, München 2011. 255 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Jahre 1978 veröffentliche Rudolf Gmür in Münster erstmals als Sonderheft 2 der im Verlag Gieseking in Bielefeld seit 1968 vertriebenen, über Luchterhand und Wolters Kluwer 2010 an den Verlag Franz Vahlen gelangten Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter einen Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte im Umfang von XI und 121 Seiten. Der 1913 als Sohn des Berner Rechtshistorikers und Zivilrechtlers Max Gmür geborene Verfasser wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bern, Zürich, Jena und Paris Kammerschreiber am Berner Obergericht, promovierte 1949 über die Abgrenzung des Fischereiregals von den privaten Fischenzen im Kanton Bern und wurde 1951 mit einer Untersuchung über den Zehnt im alten Bern (1954) habilitiert. Nach Lehrtätigkeiten in Bern, Marburg und Tübingen wurde er 1957 als Nachfolger Karl Michaelis’ nach Münster berufen, wo er bis zu seiner Emeritierung 1978 wirkte.

 

Sein mit diesem Zeitpunkt vorgelegter, aus einem Skriptum erwachsener Grundriss fand rasch zahlreiche Leser. Deshalb konnte er 1980, 1984, 1987 (bei Metzner), 1992, 1994 (bei Luchterhand), 1996 und 2000 in weiteren Auflagen erscheinen. Ab 2003 führte der seit der achten Auflage (2000) als Mitautor mitwirkende Andreas Roth das in Konzeption und Inhalt unveränderte Werk des am 23. März 2002 verstorbenen Verfassers fort. In seiner jüngsten Auflage hat es seinen ursprünglichen Umfang mit XXIV und 255 Seiten mehr als verdoppelt.

 

Nach dem knappen Vorwort wurden dabei die notwendig gewordenen Aktualisierungen vorgenommen und den älteren Münsteraner Beispielen Hinweise zur Entwicklung im Kurfürstentum Mainz, in dessen Mittelpunkt der Nachfolger wirkt, an die Seite gestellt. Gegliedert ist der Grundriss nach einer Einleitung über die Grundbegriffe Recht, Gesetz, Gewohnheitsrecht und Rechtsgeschichte in die Zeitabschnitte germanische Zeit, fränkische Zeit, Hochmittelalter, Spätmittelalter, frühe Neuzeit, das Zeitalter des liberalen Rechtsstaates und das Zeitalter des sozialen Rechtsstaats. Unterteilt sind einzelne Kapitel etwa in Vorbemerkungen, Rechtsquellen, Verfassung und Recht im engeren Sinn (Gerichtswesen, Strafrecht, Privatrecht) oder etwa Allgemeine Entwicklung - Verfassung, Entwicklung des Verwaltungsrechts, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht und Strafprozessrecht, Zivilrecht und Zivilrecht, wobei ein Namen- und Sachverzeichnis von Aachen bis Zwölftafelgesetz den reichen Inhalt aufschließt und 21 überwiegend lateinische Rechtssprichwörter von consensus facit nuptias bis zu wo du deinen Glauben gelassen hat, musst du ihn suchen den Kern des zum Lehrbuch in der Academia Iuris aufgestiegenen Werkes leicht und dauerhaft aufnehmen lassen wollen.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler