Geneuss, Julia, Völkerrechtsverbrechen und Verfolgungsermessen. § 153f StPO im System völkerrechtlicher Strafrechtspflege (= Schriften zum internationalen und europäischen Strafrecht 7). Nomos, Baden-Baden 2013. 364 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In seinen einfachsten Anfängen reicht das Völkerrecht als Gesamtheit von Rechten und Pflichten von Völkern bzw. Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten wohl Jahrtausende vor die Zeitenwende zurück. In seiner modernen Gestalt entwickelt es sich mit der Ausbildung des Staates am Übergang vom ausgehenden Mittelalter zur Neuzeit. Infolge vor allem der technischen Errungenschaften der jüngsten Vergangenheit ist auch die Bedeutung des Völkerrechts für die Gesamtheit der Menschen erheblich gestiegen.

 

Die vorliegende Arbeit ist die von Florian Jeßberger betreute, im Wintersemester 2012/2013 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Berlin angenommene Dissertation der 1979 geborenen, in Santiago de Chile und Donaueschingen geschulten, in Freiburg im Breisgau und Aberdeen ausgebildeten, als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Florian Jeßberger in Berlin, Maximo Langer in New York und seit 2011 bei Florian Jeßberger in Hamburg tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich nach einer einführenden Skizze des Problems, des Gegenstands, des Ausgangspunkts, der Konzeption und der Zielsetzung in vier Teile. Sie betreffen die Grundbegriffe Jurisdiktion und Strafgewalt, Verfolgungsermessen und Völkerrechtsverbrechen, das System völkerrechtlicher Strafrechtspflege als rechtliches Entscheidungsumfeld, die Rolle des Generalbundesanwalts im System völkerrechtlicher Strafrechtspflege und die Konturierung des Verfolgungsermessens nach § 153f StPO.

 

Ihre vielfältigen anregenden  Ergebnisse fasst die Autorin in insgesamt 34 Thesen zusammen, die von der Strafgewalt bis zu den Interessen der durch Völkerrechtsverbrechen verletzten Personen reichen. Hieran schließt sie 8 Überlegungen zur Reform des § 153f StPO an. Als deren Folge regt sie in ihrer mit dem Promotionspreis der juristischen Fakultät der Universität Berlin ausgezeichneten, auf umfangreicher Literatur (unter Voranstellung jeweils des Vornamens) beruhenden Arbeit eine Neuformulierung der untersuchten Vorschrift und eine Neuaufnahme eines Verbots mehrfacher Strafverfolgung und eines Beweissicherungsverfahrens in den Gesetzestext an.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler