Generalregister Österreichische Militärische Zeitschrift 1808 bis 2008, hg. v. der Republik Österreich/Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. 2 Bände. BMLVS, Wien 2009. 575 S. Besprochen von Werner Augustinovic.

 

Die Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ) blickt als führendes, jährlich in sechs Heften erscheinendes Fachperiodikum des Verteidigungsressorts auf wissenschaftlicher Basis und mit internationalem Renommee, mittlerweile auf eine mehr als zweihundertjährige Geschichte zurück. In Würdigung ihres Jubiläums wurde 2008 ein Symposium zum Generalthema „Wissenschaftliches Publizieren im militärischen Bereich“ veranstaltet, dessen Ertrag seinen Niederschlag in einer als Sonderheft der ÖMZ erschienenen Festschrift finden sollte.

 

1808 während der Zeit der Napoleonischen Kriege mit ihren gravierenden Umbrüchen auf politischem und militärischem Gebiet ins Leben gerufen, sollte die Zeitschrift sowohl der Information und Bildung der Offiziere als auch als Diskussionsforum zur Weiterentwicklung der Kriegskunst dienen. Nach einer wechselvollen Geschichte, die verschiedene Verschiebungen der inhaltlichen Akzentuierung und vor allem in Kriegs- und Krisenzeiten auch die zeitweilige Einstellung der Publikationstätigkeit mit sich brachte, erscheint die ÖMZ seit 1963 ununterbrochen neben dem 1962 gegründeten, im selben Rhythmus publizierten „Truppendienst“, dem in erster Linie die truppenpraktische Schulung des Kaderpersonals bis auf die Bataillonsebene obliegt. Die Aufgaben der ÖMZ erstrecken sich hingegen auf den gehobenen Bereich der Grundlagenforschung und Entwicklung, nach ihrer Selbstdefinition speziell auf den Gebieten der Polemologie (Kriegsursachenforschung, Kriegstheorie, Friedensforschung, Kriegsgeschichte, Kriegsbild/Konfliktbild, Konfliktforschung), der militärischen Führung (Operative Kunst, Taktik, Truppenführung, Militärgeschichte, Militärtechnik), der Sicherheitspolitik und der Strategie (Geopolitik, internationale Beziehungen, Völkerrecht, Sicherheitsmechanismen, Organisationen/Akteure) sowie der Wissenschaft (Militärwissenschaft, Philosophie, Soziologie, Ökonomie). Ausführlichere Beiträge erscheinen dabei für sich allein stehend, kürzere versammelt unter der Rubrik „Miszellen“; dazu treten globale, institutionen-, regionen- und länderbezogene sicherheitspolitische Analysen des internationalen Geschehens sowie Rezensionen und Kurzfassungen der größeren Studien in englischer und französischer Sprache. Jedes Heft umfasst um die 130 Seiten und wird in einer Auflage von gegenwärtig 4.500 Stück produziert.

 

In Anbetracht der im Lauf von 200 Jahren des Bestehens anfallenden inhaltlichen Fülle war es wohl unumgänglich, ein Generalregister zu erstellen, das dem interessierten Nutzer einen qualifizierten Zugang zu diesem wichtigen Material eröffnet. Mit den beiden 2009 erschienenen, durchgehend paginierten Bänden soll zudem „über ein Auffinden bestimmter Artikel hinaus auch die Möglichkeit geboten werden, den Verlauf sicherheitspolitischer Veränderungen und militärischer Entwicklungen nachzuzeichnen sowie die Entstehung, Erneuerung und Ablöse militärwissenschaftlicher Paradigmen in einem sehr kleinen Maßstab zu erfassen und damit den Erklärungswert punktueller Analysen in Richtung einer dynamischen Betrachtungsweise zu erweitern“ (S. 3). Für deren Erstellung wurden das Generalregister aus dem Centenniumsjahr 1908, Ergänzungen bis zum Jahr 1914 und diverse Inhaltsverzeichnisse der Schriften der Jahre 1920 – 1938 sowie 1960 – 2008 herangezogen.

 

In Summe erfasst das Generalregister 18 große thematische Kategorien, acht mit dem ersten und zehn mit dem zweiten Band, darüber hinaus verfügt jeder Band über sein eigenes Autorenverzeichnis. Innerhalb der jeweiligen Kategorie erscheinen die Beiträge in fortlaufender chronologischer Ordnung mit der Nennung ihres Titels, des Verfassers, des Jahrgangs, des Bandes und der betreffenden Seite, z. B.: „Fünfzig Jahre Genfer Konvention – Steiner, Johann – Jg. 1914 – Bd. 2 – S. 1229“ (S. 7). Dieser unter der ersten Kategorie mit dem Titel „A: Internationale Sicherheit, Konflikte“ (beinhaltend Arbeiten zu den Themenfeldern: Internationale Beziehungen, Organisationen, internationales Recht, Völkerrecht, allgemeine Politik, EU-Politik, Terrorismus) verzeichnete Beitrag kann schnell nur gefunden werden, wenn dem Suchenden entweder das Erscheinungsjahr oder der Name des Verfassers bekannt sind; kennt man nur den Titel, ist es notwendig, die gesamte Kategorie, die leider nicht nach den oben genannten Subkategorien differenziert worden ist, mühsam zu durchforsten. Wo doch eine Differenzierung nach Subkriterien stattfindet, wie zum Beispiel im Block „C: Heeresverwaltung, Wehr- und Militärrecht“, erfolgt diese dem Anschein nach willkürlich, denn es finden sich zwar Unterteilungen in Bezug auf „Budgets“, „Mobilisierung“, „Ausrüstung“ (hier ist in der Überschrift sinnwidrig von „Abrüstung“ die Rede, S. 97), „Bekleidung“, „Ernährung, Verpflegung“ und „Versorgung, Stiftungen, wirtschaftliche Vereine“, nicht aber betreffend die Kapitel „Heeresverwaltung im Allgemeinen“, „Militärrechtspflege im Allgemeinen“, „militärische Gesetzgebung“, „Disziplinarvorschriften“ und „Datenverarbeitung“, die samt und sonders ineinanderfließen und ein gezieltes Suchen erschweren. So folgt beispielsweise ohne jede visuelle Trennung die „Berichtigung, den skandalösen Prozess des FML. Hedersdorff betreffend (1693)“ der „Kaiserjubiläumsstiftung für Militärwaisen“ (S. 109), an anderer Stelle finden sich „Aspekte der Offiziersausbildung – Dargestellt im Zusammenhang mit dem österreichischen Beamten-Dienstrechtsgesetz“, die „Einführung eines EDV-Systems“ und Ausführungen „Zur Legitimation von Gewalt“ aufeinander folgend in bunter Eintracht (S. 117). Hier wäre eine bessere Strukturierung hilfreich, wenngleich – das muss zugegeben werden – in bestimmten Fällen die klare inhaltliche Zuordnung bestimmter Beiträge Probleme aufwerfen könnte. Studien mit juristischem Schwerpunkt finden sich zudem vor allem auch in Block „B: Landesverteidigung, vernetzte Sicherheit, Heeresorganisation, Zivilschutz“. Es wäre daher zu überlegen, ob es sich nicht anböte, den Rechtsbereich als eigene Kategorie zu etablieren und systematisch zu untergliedern. Des Weiteren würde es Sinn und wahrscheinlich nur wenig zusätzliche Arbeit machen, nicht nur den Beginn eines Beitrages, sondern auch dessen Ende durch die Nennung einer Seitenzahl anzuzeigen, was die sofortige Abschätzung seines Umfangs ermöglichen würde. Das größte Desideratum besteht allerdings in der Erstellung detaillierter Schlagwort- und Personenindices, denn erst solche würden die Inhalte der Zeitschrift tatsächlich in umfassender Weise aufschließen und für die Forschung nutzbar machen.

 

Abgesehen von solchen Schwächen, denen man im Zuge einer Neubearbeitung und Erweiterung der (sicherlich mittels EDV erfassten) beiden Bände des Generalregisters zu Leibe rücken könnte, und obwohl die gewählte Struktur nicht alle Wünsche zu befriedigen vermag, eröffnet das vorliegende Hilfsmittel, das über die Redaktionsadresse der ÖMZ um wenig Geld bestellt werden kann, doch einen ersten wichtigen Informationszugang zu Material nicht zuletzt auch von rechtsgeschichtlicher Relevanz, weshalb es in keiner einschlägigen Bibliothek fehlen sollte.

 

Kapfenberg                                                                            Werner Augustinovic