Fünfzig (50) Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, hg. v. Fahlbusch,
Jonathan I. Eigenverlag des deutschen Vereins für öffentliche und private
Fürsorge e. V., Berlin 2012. 299 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Leben des Menschen lässt sich nicht allein durch seinen eigenen Willen gestalten, sondern ist von vielen einzelnen Umständen in vielfältiger Weise abhängig. Dementsprechend kann es von Erfolg und Vermögen geprägt sein, aber auch von Leid und Armut. Zwar ist der Mensch als solcher grundsätzlich im Wesentlichen Egoist, doch haben ihn seine Fähigkeiten auch zu weiteren Einsichten in seinen Beziehungen zu den Mitmenschen geführt.
Vermutlich geht die mitmenschliche Unterstützung grundsätzlich von familiären Verbindungen aus, in deren Rahmen die elterliche Sorge stets eine gewisse verhältnismäßige Bedeutung hatte. Hieran haben sich Einrichtungen wie Kirche oder Staat in späterer Zeit allmählich angeschlossen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist daraus unter dem politischen Druck der Wahlerfolge sozialistischer Parteien eine Sozialgesetzgebung entstanden, die schließlich dazu geführt hat, dass die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlicher Fürsorge vom 4. Dezember 1924 in einem besonderen Bundessozialhilfegesetz vom 30. Juni 1961 zum 1. Juni 1962 rechtsstaatlicher verankert wurden.
An diese wichtige Veränderung erinnert zu Recht das vorliegende Werk, das insgesamt 16 Beiträge zu einer ansprechenden Einheit vereinigt. Davon behandeln vor allem die Referate des grundlegenden Abschnittes Theorie und Geschichte der Sozialhilfe unter besonderer Berücksichtigung der quantitativen Entwicklung, während andere Beiträge stärkeres Gewicht auf die Dogmatik oder auf die Hilfen zum Lebensunterhalt und in den Lebenslagen legen. Hilfreich für die Vermittlung der vielfältigen Ergebnisse des von einem Referenten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialen herausgegebenen Bandes hätte außer dem Verzeichnis der Autorinnen und Autoren auch ein Sachregister sein können.
Innsbruck Gerhard Köbler