Fünfzig
(50) Jahre Institut für osteuropäisches Recht der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, hg. v. Trunk, Alexander (=
Kieler Schriften für Ostrecht 1). Eul, Lohmar 2011. VII, 148 S. Besprochen von
Gerhard Köbler.
Im letzten
Jahrhundert haben sich die Verhältnisse der Menschen zunehmend verdichtet.
Deswegen ist wie von selbst die Zahl der rechtlichen Regeln erheblich
gewachsen. Bessere Kommunikationsmöglichkeiten haben zu einem gewaltigen
Anstieg des Wissens geführt, weshalb es nahezu selbverständlich geworden ist,
über die Kenntnisse des eigenen Rechtes hinaus auch fremdes Recht zu sammeln
und zu bearbeiten, so dass die Rechtsvergleichung sich zu einem eigenen, wenn
auch nicht unbedingt im Mittelpunkt des juristischen Interesses stehenden
Gegenstand entwickelt hat.
Das
Interesse für das besondere osteuropäische Recht geht dabei darauf zurück, dass
man im so genannten kalten Krieg über den in etwa östlich der Elbe sitzenden
politischen Gegner mehr wissen wollte. Der im russischen Zarenreich 1915
geborene, in Estland ausgebildete, im zweiten Weltkrieg nach Deutschland
gelangte und aus einer Tätigkeit im Außenministerium der Bundesrepublik
Deutschland in Hamburg habilitierte Boris Meissner, der aktiv an vielen
Verhandlungen der deutschen Bundesregierung mit der Sowjetunion mitwirkte, nahm
dies bei seiner Berufung an die Universität Kiel 1959 zum Anlass, die
Einrichtung eines Seminars für Recht, Geschichte und Politik Osteuropas
vorzuschlagen. Da er damit Erfolg hatte, konnte im Jahre 2009 das daraus
entstandene Institut für osteuropäisches Recht sein fünfzigjähriges Bestehen
feiern.
Einige der
bei dieser Gelegenheit am 12./13. Juni 2009 vorgetragene Referate vereinigt der
vorliegende Band mit anderen Studien zu einer schlanken, mit dokumentarischen
Zeugnissen veranschaulichten Einheit. Davon schildern sieben Beiträge die
Geschichte des Instituts von den Anfangsjahren bis zu den heutigen
Perspektiven, während fünf weitere Untersuchungen sich auf die bedeutsame
deutsch-russische Rechtszusammenarbeit konzentrieren. Möge das nacheinander von
Boris Meissner, Dietrich Andrè Loeber (1966-1989), Wolfgang Seiffert (bis
1994), Mark M. Boguslawski aus Moskau (1994-1997) und dem in München
habilitierten Alexander Trunk geleitete, immer weiter nach Osten ausgreifende
Institut sein erfolgreiches Wirken auf guter Grundlage weiter fortsetzen und in
seinen Kieler Schriften für Ostrecht dokumentieren können.
Innsbruck Gerhard Köbler