From the Judge’s Arbitrium to the Legality Principle. Legislation as a Source of Law in Criminal Trials, hg. v. Martyn, Georges/Musson, Anthony/Pihlajamäki, Heikki (= Comparative Studies in Continental and Anglo-American Legal History = Vergleichende Untersuchungen zur kontinentaleuropäischen und anglo-amerikanischen Rechtsgeschichte 31). Duncker & Humblot, Berlin 2013. 407 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Frage, wie das Recht und seine verschiedenen Grundsätze im Laufe der Geschichte entstanden sind, ist das bedeutendste Kernthema der geschichtlichen Betrachtungsweise des Rechtes insgesamt. Darüber sind auch bereits zahlreiche Mutmaßungen von vielen gelehrten Sachkennern geäußert worden. Sie haben aber stets Raum für weitere Untersuchungen offen gelassen.

 

Aus diesem Grunde haben die Herausgeber in Gent im Dezember 2010 eine Konferenz zur Geschichte des Legalitätsgrundsatzes im Strafrecht organisiert, die von der Gerda Henkel Stiftung gefördert wurde. Die seinerzeitigen Referate stellt der vorliegende Sammelband der Allgemeinheit zur Verfügung, ergänzt um Untersuchungen Massimo Meccarellis und Michele Pifferis. Auf diese Weise sind 16 Studien achtzehner Tagungsteilnehmer aus Argentinien, Russland, Deutschland, Frankreich, Kanada, Portugal, Estland, Belgien, Spanien, Italien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien sowie Finnland an prominenter Stelle zusammengekommen, in die Georges Martyn zu Beginn sachkundig einführt.

 

Sie beginnen mit Anthony Mussons Betrachtung des Verhältnisses zwischen Strafgesetzgebung und Common Law im spätmittelalterlichen England und enden mit Michele Pifferis Überlegungen zu unterschiedlichen Sichtweisen der Bestrafung in den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa zwischen dem 19. und 20. Jahrhundert. Berührt werden von den einzelnen Arbeiten besonders Flandern, Preußen, Frankreich, Schweden, Spanien, Portugal, Argentinien, Russland, das Baltikum, Finnland, Deutschland und Amerika. Leider fehlt dem interessanten Band ein die vielfältigen Erkenntnisse zu Gerechtigkeit, Richterbewusstsein, Unabhängigkeit, Rechtstransfer, Statuten, Verfassung, Kodifikation, Rechtsquellen oder Rechtsvergleichung aufschließendes Sachregister.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler