Eisenhardt, Ulrich, Deutsche Rechtsgeschichte, 6. Aufl. (= Grundrisse des Rechts) Beck, München 2013. XXX, 521 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die deutsche Rechtsgeschichte hat im Laufe vieler Jahrhunderte einen derartigen Umfang angenommen, dass eine umfassende Gesamtdarstellung aus einer Hand, wie sie zuletzt Hermann Conrad unternommen hat, verhältnismäßig schwierig geworden ist. An ihre Stelle ist in erweiternder Richtung das zahlreiche Forscher vereinende Handwörterbuch getreten, das den Interessen der Wissenschaft am ehesten gerecht werden kann. In verkürzender Gestaltung für den hauptsächlich lernenden Leser nehmen unterschiedliche Grundrisse ihren Platz ein.
Einen sehr erfolgreichen Grundriss hat dabei der in Lüdenscheid 1937 geborene, nach dem Studium in Göttingen und Bonn bei Hermann Conrad als wissenschaftlicher Assistent tätige, 1964 mit einer Dissertation über Aufgabenbereich und Bedeutung des kurkölnischen Hofrats in den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts promovierte, 1970 mit einer Schrift über die kaiserliche Aufsicht über Buchdruck, Buchhandel und Presse im Heiligen Römischen Reich 1496-1806 habilitierte und 1975 als erster Professor der neu gegründeten FernUniversität Hagen im Lehrbereich Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht berufene, 2002 emeritierte Ulrich Eisenhardt vorgelegt. Mit einem Umfang von 424 Seiten erschien er erstmals 1984 an hervorragender Stelle. Dem folgten Neuauflagen 1995, 1999, 2004, 2008 und 2013, die dem Umfang allmählich auf die jetzige Größe erweiterten.
Den Schwerpunkt hat dieses Werk auf Grund der wissenschaftlichen Interessen des Verfassers und im Blick auf die Existenzberechtigung des Faches im Studienbetrieb von Anfang an auf die neuere Zeit gelegt, weshalb es germanische und fränkische Zeit ausgespart hat. Demgegenüber wurde vor allem zuletzt die Entwicklung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und im westlichen Deutschland nach 1945 entsprechend der neueren rechtshistorischen Forschung verstärkt berücksichtigt, so dass inzwischen die Darstellung des 19. und 20. Jahrhunderts ebensoviel Raum einnimmt wie die Zeit davor. Gegliedert in sechs Abschnitte über Rechtsvielfalt im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Bemühungen um ein einheitliches Recht - Die Entwicklung von der Auflösung des alten Reiches (1806) bis zur Gründung des Deutschen Reiches (1871), die Herstellung der Rechtseinheit im Deutschen Reich von 1871 (S. 339-359 Gesetzgebungskompetenz, Reichsjustizgesetze, Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsverfassung und Arbeitsrecht, Reichsgericht, Verfassungsgerichtsbarkeit, Kolonialrecht), der Weg zur erneuten Rechtszersplitterung (1918-1945) sowie die Spaltung Deutschlands und das erneute Streben nach Rechtseinheit führt das Werk unter Einbeziehung der wichtigsten wissenschaftlichen Literatur bis zur Wiedergewinnung der Rechtseinheit einschließlich der Aufarbeitung des sogenannten DDR-Unrechts, so dass jeder Leser sich über 1000 Jahre deutscher Rechtsgeschichte in verfassungshistorischen, privatrechtsgeschichtlichen und strafrechtgeschichtsgeschichtlichen Entwicklungslinien vorzüglich unterrichten kann.
Innsbruck Gerhard Köbler