Dillmann, Meiko, Der Schutz der Privatsphäre gegenüber Medien in Deutschland und Japan. Eine rechtsvergleichende Untersuchung der zivilrechtlichen Schutzinstrumente (= Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 283). Mohr (Siebeck), Tübingen 2012. XX. 275 S.

 

Dem Menschen sind zwecks Sicherung seines Lebens die Sinne gegeben, mit denen auch eine natürliche Neugier verbunden ist. Sie führt dazu, dass der Mensch sich nicht nur für sich und seine außermenschliche Umwelt interessiert, sondern auch für die ihn umgebenden Mitmenschen. Mit Hilfe seines Verstandes ist es dem Menschen dabei gelungen, technische Hilfsmittel in der Form der Medien zu gewinnen, in deren Verwendung er auf der gesamten Erde schneller, weiter und tiefer auf andere Individuen zugreifen kann, als dies jemals früher möglich war.

 

Mit den dadurch gleichzeitig entstehenden Rechtsfragen beschäftigt sich die von Hanno Merkt und Keizo Yamamoto in Kyoto betreute, im Wintersemester 2011/2012 von der juristischen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau angenommene  Dissertation der 1979 geborenen, in Musik und Rechtswissenschaft in Freiburg ausgebildeten, seit 2010 als Rechtsanwältin in Düsseldorf tätigen Verfasserin. Sie gliedert sich außer in eine Einleitung über Problemstellung, Gang der Darstellung, Terminologie und die Medienlandschaft in Japan sowie (20) zusammenfassende Thesen in sechs Kapitel. Sie betreffen einen Überblick über den Schutz der Privatsphäre in Deutschland (Schutzbereiche, Verletzungsrechtsfolgen, postmortaler Schutz), Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes im Zivilrecht und Verfassungsrecht in Japan, relevante Rechtsgüter (in Japan) (Ehre, Ehrgefühl, Privatsphäre, Bildnisrecht, Publicity-Recht), den Umfang des Schutzes infolge einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsinteresse und Allgemeininteressen, die Rechtsfolgen (Geldzahlung, Entschuldigungsanzeige, sonstige Wiederherstellung, Unterlassung) und den postmortalen Schutz.

 

Im Ergebnis stellt die Verfasserin auf Grund umfangreicher Fallanalysen zwar einen dem technischen Fortschritt gemäßen vergleichbaren Ansatz in beiden Ländern, aber auch deutlich unterschiedliche Schwerpunkte fest. Als Grund für die besondere Bedeutung des Ehrenschutzes in Japan ermittelt sie die frühe Ausformung der Ehre in Japan. Insgesamt hält sie es in ihrer ansprechenden, mit einer Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften Japans sowie Registern bereicherten Arbeit am Ende auch für möglich, in Deutschland einzelne in Japan entwickelte, weiterreichende Lösungen zu übernehmen.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler