Deutsche Verfassungen, 1849-1949, hg. v. Ipsen, Jörn. C. F. Müller/Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg 2012. XV, 28, 16, 19, 1, 32, 1, 34, 21 [155] S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Wie das kurze Vorwort des Herausgebers darlegt, gehört die Verfassungsgeschichte als Grundlagenfach oder integraler Bestandteil eines Schwerpunkts zu dem traditionellen Kanon öffentlichrechtlicherFächer an den juristischen Fakultäten Deutschlands. Obwohl die im Lauf der Verfassungsgeschichte entstandenen deutschen Verfassungen im Internet für jedermann verfügbar sind, ist nach Ansicht des Herausgebers eine handliche Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis - zumal für Klausuren - unentbehrlich. Deswegen hat er die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850, die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, das Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918, die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919, das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 in Taschenbuchformat zusammengefasst und um ein Sachregister ergänzt.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler