Deutsche Beratung bei Rechts- und Justizreformen im Ausland. 20 Jahre Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit IRZ, hg. v. Hülshörster, Stefan/Mirow, Dirk. BWV, Berlin 2012. 466 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Vielleicht sandte der Senat der Stadt Rom vor fast 2500 Jahren zehn Männer nach Athen, um dort eine Abschrift der Gesetze anzufertigen. Sie sollte dem Abbau der Empörung dienen, die sich aus der bestehenden Rechtsunkenntnis und Rechtsunsicherheit im Volk aufgestaut hatte. Das Ergebnis dieser Verwertung des griechischen Vorbilds war die Schaffung der Zwölf-Tafel-Gesetze als der vielleicht wichtigsten Rechtsquelle des gesamten weltlichen Rechtes der Erde überhaupt.

 

Seitdem ist die ambivalente Vermittlung von Recht von Volk zu Volk oder moderner von Staat zu Staat ein weit verbreiteter Vorgang geworden. Wie nahezu jedes menschliche Gut hat auch das Recht für die Gesellschaft und fast jeden ihr Angehörigen einen grundsätzlichen allgemeinen Wert, dessen Gewinnung im Zweifel zu den geringsten Kosten anzustreben ist. Dabei handelt der Geber nicht nur selbstlos, sondern auch eigennützig, weil die meisten Gaben sich früher oder später wieder für ihn selbst in irgendwelchen abgewandelten Formen lohnen.

 

In dieser Erkenntnis wurde die deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit geschaffen, die im Jahre 2012 auf 20 Jahre rechtsberatende Tätigkeit in einer immer größeren Zahl von Partnerstaaten zurückblicken konnte. Nach verschiedenen einführenden Grußworten und einem Rückblick und Ausblick Dirk Mirows versammelt die dabei erstellte Zwischenbilanz mehr als vierzig hauptsächlich punktuelle Referate führender Rechtspolitiker, Rechtspraktiker und Rechtstheoretiker um den Exportartikel oder das Exportgut deutsches Recht oder law - made in Germany, wobei es auch darum geht, was rechtliche Zusammenarbeit ist und wozu wir sie betreiben. Angesprochen werden viele wichtige Rechtsbereiche, einbezogen viele fremde Staaten wie etwa die Ukraine, Albanien, Moldau, die Türkei, Serbien, Russland, Bulgarien, Mazedonien, Kasachstan, Tadschikistan, Usbekistan oder zuletzt auch Staaten in Afrika oder die internationale rechtliche Kooperation mit Japan, so dass sich mit gutem Grund hoffen lässt, dass die bisherige vielfältige Erfahrung im Austausch auch in Zukunft weitere Früchte tragen kann, die eines Tages vielleicht noch über ein Sachregister dem Nutzer aufgeschlossen werden können.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler