Der Goslarer Ratskodex - Das Stadtrecht um 1350. Edition, Übersetzung und begleitende Beiträge, hg. v. Lehmberg, Maik (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Goslar/Goslarer Fundus 52). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2013. 669 S. 270 farb. Faksimileseiten. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das urkundlich als Siedlung 1005 erstmals erwähnte Goslar am Harz ist Ort einer bedeutenden, an die Stelle der älteren Pfalz Werla tretenden Königspfalz mit einem 1050 geweihten Reichsstift. Die daneben entstehende Stadt (1131 lateinisch civitas) erhielt am 13. Juli 1219 von König Friedrich II. aus der Familie der Staufer einen großen Freiheitsbrief und erlangte wirtschaftliche Bedeutung durch den seit dem späten 10. Jahrhundert betriebenen Silberbergbau in dem nahegelegenen Rammelsberg. Nach Erringung der Reichsunmittelbarkeit zu Beginn des 14. Jahrhunderts zeichnete sie ihr Recht in Statuten auf.

 

Der von einem unbekannten Schreiber geschriebene Ratskodex bietet das örtlich geltende Erbrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht in fünf Büchern auf mehr als 400 Pergamentseiten. Im zweiten Weltkrieg in einem Stollen des Erzbergwerks Rammelsberg ausgelagert und bei Kriegsende nach einem Brand durch Löschwasser beschädigt, konnte das Manuskript 1997 restauriert werden. Wenig später setzte sich der Geschichtsverein Goslar e. V. eine Übersetzung des im Stadtarchiv bewahrten Kodexes mit Faksimile und Transskription zum Ziel, die nunmehr im Auftrag des Geschichtsvereins von Maik Lehmberg verwirklicht werden konnte.

 

Der gewichtige und repräsentative Band wird nach Geleitworten und Vorworten durch zehn Studien eingeleitet und durch ein Glossar, ein Abkürzungsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis abgerundet. In diesem Rahmen werden die Gründe des Goslarer Geschichtsvereins für die wichtige Edition, Goslar zur Zeit der Stadtrechtsniederschrift, der Einfluss des Sachsenspiegels auf das Stadtrecht und dessen Ausstrahlung auf andere Städte, die Beschreibung der Handschrift, die umgebenden Texte, die Edition und die Übersetzung, Überlegungen zum Verfasser und zum Schreiber, Sprache und gleichlautende oder ähnliche Textstellen umsichtig und sachkundig behandelt, ehe Faksimile, Transkription und Übersetzung folgen. Das bedeutende Werk verdient zweifelsohne eine Würdigung durch ausgewiesene Sachkenner, auf die an dieser Stelle durch den Herausgeber nur vorweg hingewiesen werden soll.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler