Der Einfluss der Kanonistik auf die europäische Rechtskultur, hg. v. Schmoeckel, Mathias/Condorelli, Orazio/Roumy, Franck, Band 3 Straf- und Strafprozessrecht (= Norm und Struktur 37, 3). Böhlau, Köln 2012. X, 522 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Einfluss der Kanonistik auf das weltliche Recht ist angesichts des Gewichts der Kanonistik für die gedankliche Entwicklung des Menschen seit ihrer Entstehung von hervorragender Bedeutung. Es ist daher sehr erfreulich, dass sich eine internationale Gruppe von Rechtswissenschaftlern in den letzten Jahren zu seiner Erhellung zusammengefunden und in der bekannten Villa Vigoni Erkenntnisse ausgetauscht hat. Deren Erträge sind getrennt nach den drei größten Sachgebieten des Rechtes in bisher drei Sammelbänden der Allgemeinheit vorgelegt, wobei an dieser Stelle im Vorgriff auf eine zu erwartende Rezension nur in einigen Zeilen auf den das Strafrecht betreffenden dritten, mit einem index rerum, einem index personarum und einem index canonum et legum versehenen Band aufmerksam gemacht werden kann.

 

Er vereint die Ergebnisse der Tagung, die vom 21. bis 24. Oktober 2010 stattfand. Da Andreas Thier sein Referat nicht termingerecht fertigstellen konnte, bietet der Sammelband insgesamt 17 Studien vor allem deutscher, italienischer und französischer Forscher. Sie setzen mit der Entstehung des Strafrechts ein und reichen bis zur Geschichte der Freiheitsstrafe.

 

Mit dem Beginn der Strafrechtswissenschaft befasste sich Gigliola di Renato Villata, mit der Begründung eines öffentlichen Strafanspruchs durch die Kanonistik des 12. Jahrhunderts Peter Landau. Anne Lefebvre Teillard behandelte die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Delikt im romanisch-kanonischen Verfahrensrecht, Orazio Condorelli die Anfänge einer Theorie rein strafrechtlicher Gesetze. Rosalba Sorice untersuchte den Totschlag, Olivier Descamps die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und zufälliger Tötung.

 

Bernard d’Alteroche betrachtete die Auslegung von Strafgesetzen(, Andreas Thier die Zurechnung), Nicolas Kermabon Mittäterschaft und Teilnahme, Chiara Valsecchi objektive und subjektive Tatmerkmale sowie David von Mayenburg ungeheuere Taten (crimina enormia). Luco Loschiavo widmete sich dem Machtmissbrauch, Franck Roumy dem ordentlichen Richter (iudex ordinarius), Antonia Fiori der Unterscheidung zwischen Akkusationsprozess und Inquisitionsprozess sowie Stephan Dusil dem frühmittelalterlichen Sendgericht bei Regino von Prüm. Yves Mausen befasste sich mit Anklage und Denunziation und Mathias Schmoeckel mit dem Geständnis, so dass im Ergebnis während der Tagung viele Bereiche und Fragen des Strafrechts hinsichtlich ihrer erkennbaren Beeinflussung durch die Kanonistik auf neuestem Forschungsstand überprüft werden konnten.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler