Das Recht der industriellen Revolution, hg. v. Maetschke, Matthias/Mayenburg, David von/Schmoeckel, Mathias. Mohr (Siebeck), Tübingen 2013. VII, 265 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In einem vielfach als industrielle Revolution bezeichneten evolutionären Vorgang treten nach Änderungen in Handel, Wissenschaft, Landwirtschaft und Technik sowie wohl auch Mentalität seit dem späteren 18. Jahrhundert gewerbliche Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen an die Stelle der einfachen Gewinnung von Nahrungsmitteln durch Nutzung natürlicher Vorgänge. Dies geschieht anscheinend zuerst in Großbritannien ab etwa 1760 an Orten, an denen Kohle und Eisenerz nahe beieinander liegen, leicht abgebaut werden können und dementsprechend einfach verwertet werden können. Dem englischen Vorbild folgen deutsche Staaten seit dem 19. Jahrhundert.

 

Mit dem vorliegenden Band will Mathias Schmoeckel vor einer Bearbeitung einer zweiten Auflage seiner Rechtsgeschichte der Wirtschaft zusammen mit Mitarbeitern und Doktoranden den Reichtum der Themen aufzeigen, der sich aus dem Kontext der industriellen Revolution für die Rechtsgeschichte ergibt. Im Einzelnen werden dabei insgesamt zwölf Untersuchungen vereint. Zum großen Teil stammen sie von Rechtsreferendaren an den Landgerichten Bonn, Düsseldorf und Wuppertal.

 

Nach einer Einleitung Mathias Schmoeckels über die industrielle Revolution als Produkt einer neuen Rechtsordnung untersucht etwa Matthias Maetschke die rechtlichen Rahmenbedingungen der Industrialisierung in Preußen und Deutschland zwischen 1807 und 1873, während der inzwischen nach Luzern gewechselte David von Mayenburg Apollinis und Apollinaris auf dem Weltmarkt für Mineralwasser an Hand des deutschen Reichsgerichts vergleicht. Weitere Beiträge betreffen das Patentrecht, das Telegraphenwegegesetz, das Eisenbahngesetz Preußens, die elektrischen Netze, das Arbeitsvertragsrecht, die Anleihen, die Bankenaufsicht, die Privatversicherungsunternehmen und die Nachrichtenagenturen. Möge es gemeinsam gelingen, mit Hilfe des leider eines Sachregisters entbehrenden Sammelbands möglichst viele der angestrebten Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler