Buddrus, Michael/Fritzlar, Sigrid, Landesregierungen und Minister in Mecklenburg 1871-1952. Ein biographisches Lexikon unter Mitarbeit v. Holler, Martin/Post, Alexander, hg. v. der Stiftung Mecklenburg und dem Institut für Zeitgeschichte München-Berlin. Edition Temmen, Bremen 2012. 487 S., 114 Abb. Besprochen von Werner Schubert.

 

In dem biographischen Lexikon werden 118 Personen biographisch erfasst, die in den 51 mecklenburgischen Landesregierungen als Minister tätig waren. Nach einem Überblick über die Ministerien von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz (S. 18ff.) folgen die Ministerbiographien (S. 61-245) und die Kabinettslisten (S. 345-395) sowie die Regierungserklärungen von 1918-1934 und von 1945/1946-1952. Von rechtshistorischem Interesse ist zunächst der Justizminister, Hermann von Buchka (1866-1893; S. 96f.), in dessen Amtszeit die Reichsjustizgesetze von 1877 und die zahlreichen Ausführungsverordnungen zu diesen Gesetzen ergingen (vgl. W. Schubert in: J. Eckert/K. A. Modéer [Hrsg.], Geschichte und Perspektiven des Rechts im Ostseeraum, S. 204ff.). Unter v. Buchka war Julius Georg v. Amsberg (Justizminister von 1893-1904); mit Unterbrechungen zunächst Ministerialrat; 1877 Ministerialdirektor), der zweimal für das Reichskanzleramt zum Zweck der Ausarbeitung und parlamentarischen Beratung der deutschen Civilprocessordnung beurlaubt war. v. Amsberg war Mitglied der CPO-Kommission des Bundesrats von 1871/1872, arbeitete die Begründung zum CPO-Entwurf in der Fassung der Bundesratsvorlage aus und vertrat das Reichskanzleramt in den Beratungen der Reichsjustizgesetze durch die Justizkommission des Reichstags. Die von ihm ausgearbeiteten Ausführungsverordnungen zu den Reichsjustizgesetzen brachten für Mecklenburg die Ablösung der vollständig veralteten Justiz- und Prozessgesetzgebung. v. Amsberg verfasste auch 1891/1892 die „Bemerkungen der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Regierung zu den Entwürfen eines BGB für das Deutsche Reich und eines Einführungsgesetzes zu diesem Gesetzbuch“, die bei den Beratungen der 2. BGB-Kommission das Grundstücks- und Hypothekenrecht nicht unerheblich beeinflussten (hierzu W. Schubert, in: J. Eckert/K. A. Modéer [Hrsg.], Geschichte und Perspektiven des Rechts im Ostseeraum, 2002, S. 305ff.). Unter v. Amsberg als Justizminister verfasste der Vortragende Rat und spätere Justizminister Langfeld die „Bemerkungen“ zum 2. BGB-Entwurf von 1895 und die 14, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des BGB von 1896 ergangenen Verordnungen einschließlich deren Begründung. Langfeld berichtete in: „Mein Leben. Erinnerungen“, 1930, S. 348 über eine Äußerung des Staatssekretärs des Reichsjustizamts Nieberding, dass die „Bemerkungen“ vorzüglich gearbeitet seien; er (Nieberding) für seine Person habe nicht begreifen können, „wie man in Schwerin die Zeit für eine so gründliche Überarbeitung des umfänglichen Materials habe finden können“. Einfluss auf das BGB nahm auch Gerhard v. Buchka (Sohn des Justizministers) als Mitglied des Reichstags für die deutsch-konservative Partei und der Reichstagskommission zur Beratung des 3. BGB-Entwurfs im Jahre 1896.

 

Unter dem Justizminister Langfeld (S. 186ff.) wurde die Landesverfassung gründlich reformiert. Für die Rechtsgeschichte bedeutsam ist endlich der der NSDAP angehörende Ministerpräsident Mecklenburgs Walter Granzow für die Zeit von Juli 1932-Juli 1933 (S. 139 ff.). Granzow, der u. a. Präsident der Deutschen Rentenbank war, war von 1936 bis November 1941 Vorsitzender des Ausschusses der Akademie für Deutsches Recht für Genossenschaftsrecht (Protokolle und Arbeitsmaterialien bei W. Schubert, Akademie für Deutsches Recht. Protokolle der Ausschüsse, Bd. IV, Berlin 1989), deren Arbeiten für die Reform des Genossenschaftsrechts nach 1949 grundlegend waren (vgl. Chr. A. von Wilcken, Die Reformbestrebungen zum Genossenschaftsgesetz in der Frühzeit der Bundesrepublik, Frankfurt a.M. 2000). Insgesamt liegt mit dem biographischen Lexikon der Landesregierungen und Minister in Mecklenburg ein reichhaltiges Nachschlagewerk vor, das für den Rechtshistoriker, der sich mit der Gesetzgebungsgeschichte des Deutschen Reichs und der Justizgeschichte Mecklenburgs befasst, von Wichtigkeit ist.

 

Kiel

Werner Schubert