Buchholz,
Erich, Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland? (= Blaudruck 3) Verlag
Wiljo Heinen, Berlin 2012. 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Erich
Buchholz wurde (wohl in Berlin) am 8. Februar 1927 geboren und besuchte von
1933 und damit seit seinem sechsten
Lebensjahr bis zur kriegsbedingten Unterbrechung im Jahre 1943 das staatliche
Luisen-Gymnasium zu Berlin. Seit 1946 Mitglied der SED, legte er im Sommer 1947
an der Menzel-Oberschule das Abitur ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft
an der Humboldt-Universität von 1948 bis 1952 wurde er wissenschaftlicher Assistent,
promovierte 1956 über Strafzumessung, wurde im November 1957 Dozent, 1963 über
Diebstahl habilitiert und stieg 1965 zum Professor auf, zunächst mit
Lehrauftrag, später als Ordinarius und langjähriger Direktor bzw. Leiter des
Instituts für Strafrecht, von 1976 bis 1980 als Direktor der Sektion
Rechtswissenschaft.
Allerdings
hatte er ursprünglich den Berufswunsch, Rechtsanwalt zu werden, den das Leben
ihm aber anscheinend lange versagte. Mit mehr als 63 Jahren erfolgte aber wohl
eine Art ausgleichender Gerechtigkeit, indem er (nach Ausscheidung aus dem
Staatsdienst?) zum 1. 10. 1990 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen wurde und
seitdem vornehmlich als Strafverteidiger wirkte, darunter in mehreren Prozessen
wegen Tötungen von Republikflüchtlingen. Diese hätten ihren Tod durch das
Aufsuchen der Nähe der Grenzanlagen selbst verschuldet und seien Opfer einer von
der Bundesrepublik gepflegten Ostpolitik, deren Tod durchaus im Interesse der
Bundesrepublik Deutschland gelegen habe.
Nach
zahlreichen Aufsätzen in der Neuen Justiz und in Staat und Recht und einigen Herausgeberschaften
bei verschiedenen Lehrbüchern hat der Verfasser vor allem in den letzten Jahren
eine ganze Reihe von Werken über Siegerjustiz, Unrecht, Rechtsbetrachtungen von
LINKS, den Überwachungsstaat, Rechtsgewinne und Gerechtigkeit vorgelegt. Im
jetzigen Werk stellt er das von ihm der Kaiserzeit zugeordnete Justizsystem der
Bundesrepublik dem grundlegend neuen (demokratischen) Justizsystem der
Deutschen Demokratischen Republik gegenüber. Zwar überlässt er die Bewertung am
Ende dem Leser, hält es aber selbst für unbestreitbar, dass das Justizsystem
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einfacher, übersichtlicher und
überschaubarer und damit zusammengefasst bürgerfreundlicher war - was im Rahmen
der Meinungsfreiheit als eine subjektive Sicht eines langjährigen prominenten Anhängers
der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands kaum überraschen kann.
Innsbruck Gerhard Köbler