Buchholz, Erich, Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland? (= Blaudruck 3) Verlag Wiljo Heinen, Berlin 2012. 396 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Erich Buchholz wurde (wohl in Berlin) am 8. Februar 1927 geboren und besuchte von 1933  und damit seit seinem sechsten Lebensjahr bis zur kriegsbedingten Unterbrechung im Jahre 1943 das staatliche Luisen-Gymnasium zu Berlin. Seit 1946 Mitglied der SED, legte er im Sommer 1947 an der Menzel-Oberschule das Abitur ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität von 1948 bis 1952 wurde er wissenschaftlicher Assistent, promovierte 1956 über Strafzumessung, wurde im November 1957 Dozent, 1963 über Diebstahl habilitiert und stieg 1965 zum Professor auf, zunächst mit Lehrauftrag, später als Ordinarius und langjähriger Direktor bzw. Leiter des Instituts für Strafrecht, von 1976 bis 1980 als Direktor der Sektion Rechtswissenschaft.

 

Allerdings hatte er ursprünglich den Berufswunsch, Rechtsanwalt zu werden, den das Leben ihm aber anscheinend lange versagte. Mit mehr als 63 Jahren erfolgte aber wohl eine Art ausgleichender Gerechtigkeit, indem er (nach Ausscheidung aus dem Staatsdienst?) zum 1. 10. 1990 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen wurde und seitdem vornehmlich als Strafverteidiger wirkte, darunter in mehreren Prozessen wegen Tötungen von Republikflüchtlingen. Diese hätten ihren Tod durch das Aufsuchen der Nähe der Grenzanlagen selbst verschuldet und seien Opfer einer von der Bundesrepublik gepflegten Ostpolitik, deren Tod durchaus im Interesse der Bundesrepublik Deutschland gelegen habe.

 

Nach zahlreichen Aufsätzen in der Neuen Justiz und in Staat und Recht und einigen Herausgeberschaften bei verschiedenen Lehrbüchern hat der Verfasser vor allem in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Werken über Siegerjustiz, Unrecht, Rechtsbetrachtungen von LINKS, den Überwachungsstaat, Rechtsgewinne und Gerechtigkeit vorgelegt. Im jetzigen Werk stellt er das von ihm der Kaiserzeit zugeordnete Justizsystem der Bundesrepublik dem grundlegend neuen (demokratischen) Justizsystem der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber. Zwar überlässt er die Bewertung am Ende dem Leser, hält es aber selbst für unbestreitbar, dass das Justizsystem der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einfacher, übersichtlicher und überschaubarer und damit zusammengefasst bürgerfreundlicher war - was im Rahmen der Meinungsfreiheit als eine subjektive Sicht eines langjährigen prominenten Anhängers der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands kaum überraschen kann.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler