Berner Kommentar. Kommentar zum schweizerischen Privatrecht. Schweizerisches Zivilgesetzbuch Materialien zum Zivilgesetzbuch. Band 3 Protokolle der Verhandlungen der grossen Expertenkommission 1901-1903 Redigierter Vorentwurf von 1903 Botschaft und Entwurf des Bundesrats von 1904, neu redigiert und publiziert v. Reber, Markus/Hurni, Christoph/Schwizer, Lukas. Stämpfli, Bern 2013. LXII, 1894 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Zivilgesetzbuch der Schweiz aus dem Jahre 1907 zählt zu den großen Leistungen der deutschen und europäischen Gesetzgebungskunst. Dem entspricht es, dass es seit seiner Entstehung literarisch gelungen betreut wird. Von daher ist es sehr erfreulich, dass im Rahmen des Berner Kommentars auch die seinerzeitigen Materialien jedermann zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist mit einem ersten gewichtigen Band bereits im Jahre 2009 geschehen, in dem das Memorial von Eugen Huber - Teil- und Departementalentwürfe, Botschaft zur Einführung der Rechtseinheit ediert wurden. In dem schon 2007 vorgelegten zweiten Band wurden die Erläuterungen von Eugen Huber. und der Text des Vorentwurfs von 1900 veröffentlicht. Der nun nach wenigen Jahren angeschlossene dritte Band knüpft an den Vorentwurf des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an und beginnt mit den bisher nur dem früheren Stand der Technik entsprechend verbreiteten Protokollen der Expertenkommission, die den Entwurf zwischen Oktober 1901 und Mai 1903 in vier Sessionen in Luzern (Personenrecht und Familienrecht), Neuenburg (Vormundschaftsrecht und Erbrecht, März 1902), Zürich (Sachenrecht erster Teil, November 1902) und Genf (Sachenrecht zweiter Teil) beriet.
Nicht aufgenommen in die gewichtige Edition ist das nur wenig aussagekräftige Daten enthaltende Protokoll der Konferenz vom 26./27. Januar 1904 in Bern, während umgekehrt Kurzbiographien der etwa 40 Mitglieder der Expertenkommission von Brenno Bertoni bis Fritz Zeerleder Aufnahme gefunden haben. Abgesehen von offensichtlichen Schreibfehlern wurden alle Texte originalgetreu mit Beilagen und Anhängen wiedergegeben. Für jeden an der Entstehungsgeschichte des Schweizer Zivilgesetzbuchs Interessierten wird auch dieser Band ein ausgezeichnetes Hilfsmittel sein.
Innsbruck Gerhard Köbler