Zweihundert (200) Jahre ABGB. Evolution einer Kodifikation - Rückblick - Ausblick - Methode, hg. v. Fenyves, Attila/Kerschner, Ferdinand/Vonkilch, Andreas. Verlag Österreich, Wien 2012. 191 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Jubiläen laden im Zeitalter genauer Zeitrechnung zu vielfältigen Feiern zum Ruhme der Geburtstagskinder ein, wobei ein natürlicher Wettstreit verwandter Gegebenheiten naheliegt. Aus diesem Grunde ist es sehr verständlich, dass das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs von 1811/1812 hinter den fünf Codes Frankreichs der Jahre 1804 bis 1810 nicht gut zurückbleiben durfte. Aus diesem Grunde sind 2011/2012 verschiedene Festschriften erschienen, von denen für den vorliegenden schmalen Sammelband nach dem Vorwort der Herausgeber zwei Jubiläumsfeiern „aus Anlass des zweihundertjährigen Bestehens des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs und Herausgeberschaft des Großkommentars Fenyes/Kerschner/Vonkilch, Klang, ABGB, 3. Auflage der Verbund“ sind, indem fast alle Autoren an dem Großkommentar beteiligt sind oder vielleicht noch werden.

 

Das schmucke und gedankenreiche, eines Sachregisters leider entbehrende Werk enthält die Vorträge, die am 11. Oktober 2011 bei einer vom Institut für Zivilrecht der Universität Linz von der Gerichtsbarkeit Oberösterreich, der oberösterreichischen Rechtsanwalts- und Notariatskammer und der oberösterreichischen juristischen Gesellschaft gehalten wurden, und Beiträge, die bei einer vom Verlag Österreich in den Festräumen des Bundesministeriums für Justiz in Wien am 16. Oktober 2011 veranstalteten Feier, erstattet wurden. Insgesamt handelt es sich um 12 Referate. Sie betreffen die Kodifikationsidee, den Rückblick, den Ausblick und mehrheitlich die Methode.

 

Unter der Frage, ob der Kodifikationsstreit entschieden sei, stellt etwa Christiane Wendehorst vor allem Kodifikation und sonstiges geschriebenes Recht gegenüber, während Josef Weixelbaum dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch bewährte Klugheit mit Zukunft attestiert. Peter Apathy blickt souverän 200 Jahre zurück, während Johannes Stabentheiner die Auswirkungen des europäischen Vertragsrechts und Manfred Umlauft den Brennpunkt Pflichtteilsrecht betrachten. Die interessanten methodischen Ausführungen meist jeweils zweier Referenten stellen Gesetzesrecht dem Richterrecht gegenüber, suchen nach der lex-lata-Grenze und fragen nach der Stellung der Rechtswissenschaft zwischen Katalysator der Rechtsentwicklung und antikem Tragödienchor, während Hansjörg Sailer an Hand des § 12 ABGB ansprechend die stabile Entscheidungspraxis in ihrer Bedeutung für die Rechtssicherheit würdigt.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler